Computerhaus Quickborn

Trotz Spenden an Trump: Google soll Chrome verkaufen​

Google droht zerschlagen zu werden, wenn es sich nicht an strenge Auflagen in allen Geschäftsbereichen hält. shutterstock – NextNewMedia Bereits im vergangenen Jahr hatte das damalige US-Justizministerium (DOJ) unter dem US-Präsident Joe Biden vorgeschlagen, dass Google als Konsequenz für das verlorene Wettbewerbsverfahren Chrome verkauft. Wie aus einem nun überarbeiteten Beschluss des Gerichts (PDF) hervorgeht, hat sich an dieser Situation wenig geändert. Zwar verlangt das DOJ nun nicht mehr, dass Google seine sämtlichen KI-Investitionen veräußern soll. An den Hauptelementen des ursprünglichen Vorschlags, den Verkauf seines Chrome-Browsers und dem Verbot suchbezogener Zahlungen an Vertriebspartner hält das DOJ dagegen fest. Schluss mit Monopol, jetzt und in Zukunft Ziel dieser verschärften Maßnahmen sei es, Googles dominante Marktstellung im Bereich der Internetsuche zu reduzieren, so das Ministerium. Darüber hinaus fordert das DOJ, dass Google für fünf Jahre daran gehindert werden soll, einen neuen Browser zu entwickeln. Ziel ist es zu verhindern, dass die Firma ihre marktbeherrschende Stellung wiedererlangt. Ebenso sollen Vereinbarungen beendet werden, die Google als Standardsuchmaschine auf Geräten und in anderen Browsern festlegen. Google soll allerdings weiterhin am Open-Source-Projekt Chromium mitwirken dürfen. „Übergriffig und schädlich“ Google kritisierte diese Forderungen als übergriffig und potenziell schädlich für Verbraucher sowie die nationale Sicherheit. Das Unternehmen kündigte an, gegen mögliche Anpassungen Berufung einzulegen. Eine solche gerichtliche Entscheidung über die vorgeschlagenen Maßnahmen wird im Sommer 2025 erwartet. Zugleich legte Google dem DOJ seine – wenig veränderten –Vorschläge für eigene Schritte vor. So sei das Unternehmen zum einen bereit, die Art und Weise zu ändern, wie Suchplatzierungsvereinbarungen für Browser und Android-Geräte funktionieren. Zum anderen würde es eine zusätzliche behördliche Aufsicht akzeptieren, damit sichergestellt werden könne, dass die Vorschriften eingehalten werden. Kein Verkauf, Melden reicht Vergleichsweise positiv entwickelte sich die Entscheidung in Hinblick auf Android und seine KI-Investitionen. Unter den vorgeschlagenen Maßnahmen wird sich zwar keiner der beiden Bereiche vollständig dem Zugriff der Regierung entziehen können. Google wird dafür aber auch nicht sofort etwas verkaufen müssen. Stattdessen muss das Unternehmen der Regierung nur neue Investitionen melden. Einschränkungen geplant, Höchststrafe weiterhin möglich Zusätzlich soll das Unternehmen die Art und Weise, wie sein Android-Betriebssystem Android einsetzt wird, überarbeiten. Die Regierung schlägt vor, Google zu verbieten, seine Such- oder generativen KI-Produkte zwingend auf Android zu installieren. Beispielsweise könnte der Zugang zu AI Core oder anderen APIs eingeschränkt werden. Ebenso soll Google daran gehindert werden, seine Partner unter Druck zu setzen, die Google-Suche oder KI-Dienste der Konkurrenz vorzuziehen. Ob Google gezwungen werde, Android zu verkaufen, hänge von der künftigen Marktentwicklung ab, drohte das DOJ. 

Trotz Spenden an Trump: Google soll Chrome verkaufen​ Google droht zerschlagen zu werden, wenn es sich nicht an strenge Auflagen in allen Geschäftsbereichen hält. shutterstock – NextNewMedia Bereits im vergangenen Jahr hatte das damalige US-Justizministerium (DOJ) unter dem US-Präsident Joe Biden vorgeschlagen, dass Google als Konsequenz für das verlorene Wettbewerbsverfahren Chrome verkauft. Wie aus einem nun überarbeiteten Beschluss des Gerichts (PDF) hervorgeht, hat sich an dieser Situation wenig geändert. Zwar verlangt das DOJ nun nicht mehr, dass Google seine sämtlichen KI-Investitionen veräußern soll. An den Hauptelementen des ursprünglichen Vorschlags, den Verkauf seines Chrome-Browsers und dem Verbot suchbezogener Zahlungen an Vertriebspartner hält das DOJ dagegen fest. Schluss mit Monopol, jetzt und in Zukunft Ziel dieser verschärften Maßnahmen sei es, Googles dominante Marktstellung im Bereich der Internetsuche zu reduzieren, so das Ministerium. Darüber hinaus fordert das DOJ, dass Google für fünf Jahre daran gehindert werden soll, einen neuen Browser zu entwickeln. Ziel ist es zu verhindern, dass die Firma ihre marktbeherrschende Stellung wiedererlangt. Ebenso sollen Vereinbarungen beendet werden, die Google als Standardsuchmaschine auf Geräten und in anderen Browsern festlegen. Google soll allerdings weiterhin am Open-Source-Projekt Chromium mitwirken dürfen. „Übergriffig und schädlich“ Google kritisierte diese Forderungen als übergriffig und potenziell schädlich für Verbraucher sowie die nationale Sicherheit. Das Unternehmen kündigte an, gegen mögliche Anpassungen Berufung einzulegen. Eine solche gerichtliche Entscheidung über die vorgeschlagenen Maßnahmen wird im Sommer 2025 erwartet. Zugleich legte Google dem DOJ seine – wenig veränderten –Vorschläge für eigene Schritte vor. So sei das Unternehmen zum einen bereit, die Art und Weise zu ändern, wie Suchplatzierungsvereinbarungen für Browser und Android-Geräte funktionieren. Zum anderen würde es eine zusätzliche behördliche Aufsicht akzeptieren, damit sichergestellt werden könne, dass die Vorschriften eingehalten werden. Kein Verkauf, Melden reicht Vergleichsweise positiv entwickelte sich die Entscheidung in Hinblick auf Android und seine KI-Investitionen. Unter den vorgeschlagenen Maßnahmen wird sich zwar keiner der beiden Bereiche vollständig dem Zugriff der Regierung entziehen können. Google wird dafür aber auch nicht sofort etwas verkaufen müssen. Stattdessen muss das Unternehmen der Regierung nur neue Investitionen melden. Einschränkungen geplant, Höchststrafe weiterhin möglich Zusätzlich soll das Unternehmen die Art und Weise, wie sein Android-Betriebssystem Android einsetzt wird, überarbeiten. Die Regierung schlägt vor, Google zu verbieten, seine Such- oder generativen KI-Produkte zwingend auf Android zu installieren. Beispielsweise könnte der Zugang zu AI Core oder anderen APIs eingeschränkt werden. Ebenso soll Google daran gehindert werden, seine Partner unter Druck zu setzen, die Google-Suche oder KI-Dienste der Konkurrenz vorzuziehen. Ob Google gezwungen werde, Android zu verkaufen, hänge von der künftigen Marktentwicklung ab, drohte das DOJ.

Google droht zerschlagen zu werden, wenn es sich nicht an strenge Auflagen in allen Geschäftsbereichen hält. shutterstock – NextNewMedia Bereits im vergangenen Jahr hatte das damalige US-Justizministerium (DOJ) unter dem US-Präsident Joe Biden vorgeschlagen, dass Google als Konsequenz für das verlorene Wettbewerbsverfahren Chrome verkauft. Wie aus einem nun überarbeiteten Beschluss des Gerichts (PDF) hervorgeht, hat sich an dieser Situation wenig geändert. Zwar verlangt das DOJ nun nicht mehr, dass Google seine sämtlichen KI-Investitionen veräußern soll. An den Hauptelementen des ursprünglichen Vorschlags, den Verkauf seines Chrome-Browsers und dem Verbot suchbezogener Zahlungen an Vertriebspartner hält das DOJ dagegen fest. Schluss mit Monopol, jetzt und in Zukunft Ziel dieser verschärften Maßnahmen sei es, Googles dominante Marktstellung im Bereich der Internetsuche zu reduzieren, so das Ministerium. Darüber hinaus fordert das DOJ, dass Google für fünf Jahre daran gehindert werden soll, einen neuen Browser zu entwickeln. Ziel ist es zu verhindern, dass die Firma ihre marktbeherrschende Stellung wiedererlangt. Ebenso sollen Vereinbarungen beendet werden, die Google als Standardsuchmaschine auf Geräten und in anderen Browsern festlegen. Google soll allerdings weiterhin am Open-Source-Projekt Chromium mitwirken dürfen. „Übergriffig und schädlich“ Google kritisierte diese Forderungen als übergriffig und potenziell schädlich für Verbraucher sowie die nationale Sicherheit. Das Unternehmen kündigte an, gegen mögliche Anpassungen Berufung einzulegen. Eine solche gerichtliche Entscheidung über die vorgeschlagenen Maßnahmen wird im Sommer 2025 erwartet. Zugleich legte Google dem DOJ seine – wenig veränderten –Vorschläge für eigene Schritte vor. So sei das Unternehmen zum einen bereit, die Art und Weise zu ändern, wie Suchplatzierungsvereinbarungen für Browser und Android-Geräte funktionieren. Zum anderen würde es eine zusätzliche behördliche Aufsicht akzeptieren, damit sichergestellt werden könne, dass die Vorschriften eingehalten werden. Kein Verkauf, Melden reicht Vergleichsweise positiv entwickelte sich die Entscheidung in Hinblick auf Android und seine KI-Investitionen. Unter den vorgeschlagenen Maßnahmen wird sich zwar keiner der beiden Bereiche vollständig dem Zugriff der Regierung entziehen können. Google wird dafür aber auch nicht sofort etwas verkaufen müssen. Stattdessen muss das Unternehmen der Regierung nur neue Investitionen melden. Einschränkungen geplant, Höchststrafe weiterhin möglich Zusätzlich soll das Unternehmen die Art und Weise, wie sein Android-Betriebssystem Android einsetzt wird, überarbeiten. Die Regierung schlägt vor, Google zu verbieten, seine Such- oder generativen KI-Produkte zwingend auf Android zu installieren. Beispielsweise könnte der Zugang zu AI Core oder anderen APIs eingeschränkt werden. Ebenso soll Google daran gehindert werden, seine Partner unter Druck zu setzen, die Google-Suche oder KI-Dienste der Konkurrenz vorzuziehen. Ob Google gezwungen werde, Android zu verkaufen, hänge von der künftigen Marktentwicklung ab, drohte das DOJ. 

Nach oben scrollen
×