Ab Mai 2025 könnte es strengere Visa-Kontrollen in die USA geben – Social-Media-Check inklusive. shutterstock – DesignRage Wer in die USA einreisen möchte, muss bereits seit Januar 2025 damit rechnen, dass die Behörden das Visum verstärkt überprüfen. So sieht es die Exekutivanordnung „Schutz der Vereinigten Staaten vor ausländischen Terroristen und anderen Bedrohungen der nationalen und öffentlichen Sicherheit“ von Donald Trump vor. Im März 2025 legte dann die US-Einwanderungsbehörde (USCIS), die dem Heimatschutzministerium (DHS) untersteht, einen Änderungsvorschlag vor, der noch eine zusätzliche Überprüfung von Social-Media-Profilen als Teil des Verfahrens zur Überprüfung und Genehmigung von Leistungen vorsieht. Elektronische Kontrolle an der US-Grenze Nach US-Recht behält sich die Grenzbehörde CBP (United States Customs and Border Protection), die ebenfalls Teil des DHS ist, das Recht vor, elektronische Geräte, die die Grenze überschreiten, unter der Prämisse der nationalen Sicherheit zu inspizieren. Dieses Vorgehen ist auch als elektronische Kontrolle bekannt. US-Bürger haben das Recht, die Durchsuchung von Geräten abzulehnen, ohne dass ihnen die Einreise verweigert werden kann. Personen ohne ständige Aufenthaltsgenehmigung und ausländische Besucher können mit härteren Verhören rechnen oder dürfen bisweilen gar nicht einreisen. In beiden Fällen darf die Behörde elektronische Geräte beschlagnahmen und einbehalten. Zwei Stufen der Gerätekontrolle Wenn ein Gerät von einem Grenzschutzbeamten beschlagnahmt wird, führt der Beamte entweder eine „einfache“ oder eine „erweiterte“ Suche durch: Die einfache Durchsuchung umfasst eine manuelle Suche nach leicht zugänglichen Inhalten auf dem Gerät. Dabei bleibt das Gerät offline, Grenzschutzbeamte dürfen keine persönlichen E-Mail-Postfächer oder Cloud-Speicher durchsuchen. Sie können aber öffentliche Social-Media-Inhalte einsehen, weshalb Nutzer, die dies nicht wünschen, ihre Profile auf privat stellen und sensible Beiträge löschen sollten. Bei der erweiterten Durchsuchung werden externe Geräte eingesetzt, die den Inhalt Ihres Geräts analysieren und kopieren können. Dies soll nur bei Verdacht auf illegale Aktivitäten und mit einer höheren Genehmigung erfolgen. Geräte vor der Einreise absichern Aufgrund des Schutzes vor Selbstbezichtigung, der im fünften Verfassungszusatz verankert ist, haben die Strafverfolgungsbehörden das Recht, eine Person aufzufordern, ihr Mobiltelefon mithilfe eines biometrischen Passworts wie Gesichtserkennung oder Fingerabdrücke zu entsperren. Sie können aber nicht verlangen, dass ihnen numerische Passwörter gegeben werden. Reisende können vor der Einreise in die USA den Zugriff auf ihre Geräte dadurch erschweren, dass sie Face ID deaktivieren und einen starken Passcode verwenden. Mit einem Code gesperrte Apps oder Fotobibliotheken können zusätzliche Sicherheit bieten. Allgemeine Tipps Neben dem Wissen um ihre Rechte und Pflichten, können Reisende sich auch noch durch andere Maßnahmen schützen, indem sie: nur notwendige Geräte mitnehmen und diese beim Grenzübertritt ausschalten, Geräte verschlüsseln, sensible Daten wie Ausweise, Kreditkarteninformationen oder persönliche Fotos vor der Reise – auch aus dem Papierkorb – löschen und wichtige Daten extern sichern, aber nicht mitführen. bei Bedenken bezüglich des Aufenthaltsstatus Rücksprache mit einem Einwanderungsanwalt nehmen
So schützen Sie digitale Daten bei der Einreise in die USA
Ab Mai 2025 könnte es strengere Visa-Kontrollen in die USA geben – Social-Media-Check inklusive. shutterstock – DesignRage Wer in die USA einreisen möchte, muss bereits seit Januar 2025 damit rechnen, dass die Behörden das Visum verstärkt überprüfen. So sieht es die Exekutivanordnung „Schutz der Vereinigten Staaten vor ausländischen Terroristen und anderen Bedrohungen der nationalen und öffentlichen Sicherheit“ von Donald Trump vor. Im März 2025 legte dann die US-Einwanderungsbehörde (USCIS), die dem Heimatschutzministerium (DHS) untersteht, einen Änderungsvorschlag vor, der noch eine zusätzliche Überprüfung von Social-Media-Profilen als Teil des Verfahrens zur Überprüfung und Genehmigung von Leistungen vorsieht. Elektronische Kontrolle an der US-Grenze Nach US-Recht behält sich die Grenzbehörde CBP (United States Customs and Border Protection), die ebenfalls Teil des DHS ist, das Recht vor, elektronische Geräte, die die Grenze überschreiten, unter der Prämisse der nationalen Sicherheit zu inspizieren. Dieses Vorgehen ist auch als elektronische Kontrolle bekannt. US-Bürger haben das Recht, die Durchsuchung von Geräten abzulehnen, ohne dass ihnen die Einreise verweigert werden kann. Personen ohne ständige Aufenthaltsgenehmigung und ausländische Besucher können mit härteren Verhören rechnen oder dürfen bisweilen gar nicht einreisen. In beiden Fällen darf die Behörde elektronische Geräte beschlagnahmen und einbehalten. Zwei Stufen der Gerätekontrolle Wenn ein Gerät von einem Grenzschutzbeamten beschlagnahmt wird, führt der Beamte entweder eine „einfache“ oder eine „erweiterte“ Suche durch: Die einfache Durchsuchung umfasst eine manuelle Suche nach leicht zugänglichen Inhalten auf dem Gerät. Dabei bleibt das Gerät offline, Grenzschutzbeamte dürfen keine persönlichen E-Mail-Postfächer oder Cloud-Speicher durchsuchen. Sie können aber öffentliche Social-Media-Inhalte einsehen, weshalb Nutzer, die dies nicht wünschen, ihre Profile auf privat stellen und sensible Beiträge löschen sollten. Bei der erweiterten Durchsuchung werden externe Geräte eingesetzt, die den Inhalt Ihres Geräts analysieren und kopieren können. Dies soll nur bei Verdacht auf illegale Aktivitäten und mit einer höheren Genehmigung erfolgen. Geräte vor der Einreise absichern Aufgrund des Schutzes vor Selbstbezichtigung, der im fünften Verfassungszusatz verankert ist, haben die Strafverfolgungsbehörden das Recht, eine Person aufzufordern, ihr Mobiltelefon mithilfe eines biometrischen Passworts wie Gesichtserkennung oder Fingerabdrücke zu entsperren. Sie können aber nicht verlangen, dass ihnen numerische Passwörter gegeben werden. Reisende können vor der Einreise in die USA den Zugriff auf ihre Geräte dadurch erschweren, dass sie Face ID deaktivieren und einen starken Passcode verwenden. Mit einem Code gesperrte Apps oder Fotobibliotheken können zusätzliche Sicherheit bieten. Allgemeine Tipps Neben dem Wissen um ihre Rechte und Pflichten, können Reisende sich auch noch durch andere Maßnahmen schützen, indem sie: nur notwendige Geräte mitnehmen und diese beim Grenzübertritt ausschalten, Geräte verschlüsseln, sensible Daten wie Ausweise, Kreditkarteninformationen oder persönliche Fotos vor der Reise – auch aus dem Papierkorb – löschen und wichtige Daten extern sichern, aber nicht mitführen. bei Bedenken bezüglich des Aufenthaltsstatus Rücksprache mit einem Einwanderungsanwalt nehmen
So schützen Sie digitale Daten bei der Einreise in die USA Ab Mai 2025 könnte es strengere Visa-Kontrollen in die USA geben – Social-Media-Check inklusive. shutterstock – DesignRage Wer in die USA einreisen möchte, muss bereits seit Januar 2025 damit rechnen, dass die Behörden das Visum verstärkt überprüfen. So sieht es die Exekutivanordnung „Schutz der Vereinigten Staaten vor ausländischen Terroristen und anderen Bedrohungen der nationalen und öffentlichen Sicherheit“ von Donald Trump vor. Im März 2025 legte dann die US-Einwanderungsbehörde (USCIS), die dem Heimatschutzministerium (DHS) untersteht, einen Änderungsvorschlag vor, der noch eine zusätzliche Überprüfung von Social-Media-Profilen als Teil des Verfahrens zur Überprüfung und Genehmigung von Leistungen vorsieht. Elektronische Kontrolle an der US-Grenze Nach US-Recht behält sich die Grenzbehörde CBP (United States Customs and Border Protection), die ebenfalls Teil des DHS ist, das Recht vor, elektronische Geräte, die die Grenze überschreiten, unter der Prämisse der nationalen Sicherheit zu inspizieren. Dieses Vorgehen ist auch als elektronische Kontrolle bekannt. US-Bürger haben das Recht, die Durchsuchung von Geräten abzulehnen, ohne dass ihnen die Einreise verweigert werden kann. Personen ohne ständige Aufenthaltsgenehmigung und ausländische Besucher können mit härteren Verhören rechnen oder dürfen bisweilen gar nicht einreisen. In beiden Fällen darf die Behörde elektronische Geräte beschlagnahmen und einbehalten. Zwei Stufen der Gerätekontrolle Wenn ein Gerät von einem Grenzschutzbeamten beschlagnahmt wird, führt der Beamte entweder eine „einfache“ oder eine „erweiterte“ Suche durch: Die einfache Durchsuchung umfasst eine manuelle Suche nach leicht zugänglichen Inhalten auf dem Gerät. Dabei bleibt das Gerät offline, Grenzschutzbeamte dürfen keine persönlichen E-Mail-Postfächer oder Cloud-Speicher durchsuchen. Sie können aber öffentliche Social-Media-Inhalte einsehen, weshalb Nutzer, die dies nicht wünschen, ihre Profile auf privat stellen und sensible Beiträge löschen sollten. Bei der erweiterten Durchsuchung werden externe Geräte eingesetzt, die den Inhalt Ihres Geräts analysieren und kopieren können. Dies soll nur bei Verdacht auf illegale Aktivitäten und mit einer höheren Genehmigung erfolgen. Geräte vor der Einreise absichern Aufgrund des Schutzes vor Selbstbezichtigung, der im fünften Verfassungszusatz verankert ist, haben die Strafverfolgungsbehörden das Recht, eine Person aufzufordern, ihr Mobiltelefon mithilfe eines biometrischen Passworts wie Gesichtserkennung oder Fingerabdrücke zu entsperren. Sie können aber nicht verlangen, dass ihnen numerische Passwörter gegeben werden. Reisende können vor der Einreise in die USA den Zugriff auf ihre Geräte dadurch erschweren, dass sie Face ID deaktivieren und einen starken Passcode verwenden. Mit einem Code gesperrte Apps oder Fotobibliotheken können zusätzliche Sicherheit bieten. Allgemeine Tipps Neben dem Wissen um ihre Rechte und Pflichten, können Reisende sich auch noch durch andere Maßnahmen schützen, indem sie: nur notwendige Geräte mitnehmen und diese beim Grenzübertritt ausschalten, Geräte verschlüsseln, sensible Daten wie Ausweise, Kreditkarteninformationen oder persönliche Fotos vor der Reise – auch aus dem Papierkorb – löschen und wichtige Daten extern sichern, aber nicht mitführen. bei Bedenken bezüglich des Aufenthaltsstatus Rücksprache mit einem Einwanderungsanwalt nehmen