Meta hat seine Pläne wieder aufgenommen, mit öffentlich zugänglichen Beiträgen europäischer User von Facebook und Instagram seine eigenen KI-Systeme zu trainieren. Zuvor hatten Datenschutzbedenken dafür gesorgt, dass das Projekt ausgesetzt wurde. In Abstimmung mit europäischen Datenschutzbehörden, insbesondere der irischen Datenschutzkommission, hat Meta nun mehrere Veränderungen vorgenommen – darunter klarere Transparenzhinweise, ein benutzerfreundlicheres Widerspruchsformular, längere Fristen sowie erweiterte Informationen zum Schutz persönlicher Daten. Die angepassten Maßnahmen – einschließlich einer Opt-out-Option für Nutzer – sollen frühere Datenschutzbedenken ausgeräumt haben. Der Tech-Riese darf, wie die Behörde am 21. Mai 2025 mitteilte, seine Pläne damit unter Auflagen umsetzen: Die irische Datenschutzkommission fordert einen Bericht über die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen, der im Oktober vorgelegt werden soll. Der Trainingsstart ist für den 27. Mai 2025 geplant. Die Verbraucherzentrale NRW rät Nutzenden, wenn sie ihre Daten nicht für die KI freigeben möchte, bis spätestens 26. Mai der Nutzung zu widersprechen. Unterlassungsschreiben und Sammelklage angedroht Die irische Datenschutzbehörde mag mit Metas Garantien zufrieden sein, die Datenschutzorganisation noyb unter der Leitung von Max Schrems ist es nicht. Sie hat sich erneut gegen die Pläne der Facebook-Mutter zum KI-Training ausgesprochen. Die NGO schickte Meta ein Unterlassungsschreiben und drohte mit einer Sammelklage. Noyb argumentiert, dass das „berechtigte Interesse“ zur Datennutzung von EU-Daten gegen die DSGVO verstoße. Das gelte insbesondere, da die Instagram-Macher behaupten, die Daten für kulturelles Verständnis in der EU zu benötigen. Zugleich verweist die Gruppe um Schrems auf einen früheren Rechtsstreit, in dem Meta bereits scheiterte. Damals versuchte der Konzern eine Opt-out-Regelung für personalisierte Werbung durchzusetzen, statt eine Opt-in-Zustimmung einzuholen. Mit ihrer Kritik ist die Gruppe nicht allein: Auch von der Verbraucherzentrale NRW wurde ein Verfahren angestrengt, um den Start von Metas KI-Training am 27. Mai zu stoppen. Die Klage beruft sich auf ähnliche Datenschutzbedenken wie noyb selbst. Eine Entscheidung wird in Kürze erwartet.
Meta im irischen KI-Glück
Meta hat seine Pläne wieder aufgenommen, mit öffentlich zugänglichen Beiträgen europäischer User von Facebook und Instagram seine eigenen KI-Systeme zu trainieren. Zuvor hatten Datenschutzbedenken dafür gesorgt, dass das Projekt ausgesetzt wurde. In Abstimmung mit europäischen Datenschutzbehörden, insbesondere der irischen Datenschutzkommission, hat Meta nun mehrere Veränderungen vorgenommen – darunter klarere Transparenzhinweise, ein benutzerfreundlicheres Widerspruchsformular, längere Fristen sowie erweiterte Informationen zum Schutz persönlicher Daten. Die angepassten Maßnahmen – einschließlich einer Opt-out-Option für Nutzer – sollen frühere Datenschutzbedenken ausgeräumt haben. Der Tech-Riese darf, wie die Behörde am 21. Mai 2025 mitteilte, seine Pläne damit unter Auflagen umsetzen: Die irische Datenschutzkommission fordert einen Bericht über die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen, der im Oktober vorgelegt werden soll. Der Trainingsstart ist für den 27. Mai 2025 geplant. Die Verbraucherzentrale NRW rät Nutzenden, wenn sie ihre Daten nicht für die KI freigeben möchte, bis spätestens 26. Mai der Nutzung zu widersprechen. Unterlassungsschreiben und Sammelklage angedroht Die irische Datenschutzbehörde mag mit Metas Garantien zufrieden sein, die Datenschutzorganisation noyb unter der Leitung von Max Schrems ist es nicht. Sie hat sich erneut gegen die Pläne der Facebook-Mutter zum KI-Training ausgesprochen. Die NGO schickte Meta ein Unterlassungsschreiben und drohte mit einer Sammelklage. Noyb argumentiert, dass das „berechtigte Interesse“ zur Datennutzung von EU-Daten gegen die DSGVO verstoße. Das gelte insbesondere, da die Instagram-Macher behaupten, die Daten für kulturelles Verständnis in der EU zu benötigen. Zugleich verweist die Gruppe um Schrems auf einen früheren Rechtsstreit, in dem Meta bereits scheiterte. Damals versuchte der Konzern eine Opt-out-Regelung für personalisierte Werbung durchzusetzen, statt eine Opt-in-Zustimmung einzuholen. Mit ihrer Kritik ist die Gruppe nicht allein: Auch von der Verbraucherzentrale NRW wurde ein Verfahren angestrengt, um den Start von Metas KI-Training am 27. Mai zu stoppen. Die Klage beruft sich auf ähnliche Datenschutzbedenken wie noyb selbst. Eine Entscheidung wird in Kürze erwartet.
Meta im irischen KI-Glück Meta hat seine Pläne wieder aufgenommen, mit öffentlich zugänglichen Beiträgen europäischer User von Facebook und Instagram seine eigenen KI-Systeme zu trainieren. Zuvor hatten Datenschutzbedenken dafür gesorgt, dass das Projekt ausgesetzt wurde. In Abstimmung mit europäischen Datenschutzbehörden, insbesondere der irischen Datenschutzkommission, hat Meta nun mehrere Veränderungen vorgenommen – darunter klarere Transparenzhinweise, ein benutzerfreundlicheres Widerspruchsformular, längere Fristen sowie erweiterte Informationen zum Schutz persönlicher Daten. Die angepassten Maßnahmen – einschließlich einer Opt-out-Option für Nutzer – sollen frühere Datenschutzbedenken ausgeräumt haben. Der Tech-Riese darf, wie die Behörde am 21. Mai 2025 mitteilte, seine Pläne damit unter Auflagen umsetzen: Die irische Datenschutzkommission fordert einen Bericht über die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen, der im Oktober vorgelegt werden soll. Der Trainingsstart ist für den 27. Mai 2025 geplant. Die Verbraucherzentrale NRW rät Nutzenden, wenn sie ihre Daten nicht für die KI freigeben möchte, bis spätestens 26. Mai der Nutzung zu widersprechen. Unterlassungsschreiben und Sammelklage angedroht Die irische Datenschutzbehörde mag mit Metas Garantien zufrieden sein, die Datenschutzorganisation noyb unter der Leitung von Max Schrems ist es nicht. Sie hat sich erneut gegen die Pläne der Facebook-Mutter zum KI-Training ausgesprochen. Die NGO schickte Meta ein Unterlassungsschreiben und drohte mit einer Sammelklage. Noyb argumentiert, dass das „berechtigte Interesse“ zur Datennutzung von EU-Daten gegen die DSGVO verstoße. Das gelte insbesondere, da die Instagram-Macher behaupten, die Daten für kulturelles Verständnis in der EU zu benötigen. Zugleich verweist die Gruppe um Schrems auf einen früheren Rechtsstreit, in dem Meta bereits scheiterte. Damals versuchte der Konzern eine Opt-out-Regelung für personalisierte Werbung durchzusetzen, statt eine Opt-in-Zustimmung einzuholen. Mit ihrer Kritik ist die Gruppe nicht allein: Auch von der Verbraucherzentrale NRW wurde ein Verfahren angestrengt, um den Start von Metas KI-Training am 27. Mai zu stoppen. Die Klage beruft sich auf ähnliche Datenschutzbedenken wie noyb selbst. Eine Entscheidung wird in Kürze erwartet.