Mogelpackung AI – nach Greenwashing treten immer mehr Fälle von KI-Washing auf. Anggalih Prasetya – shutterstock.com Das Problem des Greenwashing ist hinlänglich bekannt: Unternehmen versuchen, sich ein „Nachhaltigkeits-Mäntelchen“ umzuhängen, um ihre Produkte als vermeintlich „grün“ besser vermarkten zu können. Dies scheint mittlerweile auch, so die Academic Society for Artificial Intelligence, für KI zu gelten. KI scheint in dieser Hinsicht das neue „öko“ geworden zu sein. Jetzt also auch AI Washing? Das ist für die Studiengesellschaft eigentlich nicht verwunderlich. Denn das Thema Künstliche Intelligenz ist nicht erst seit ChatGPT in aller Munde. Der Chatbot darf allerdings als Maßstab dafür gelten, wie weit KI bereits in unseren Alltag Einzug gehalten hat. Etikettenschwindel Smarte Geräte zur Automatisierung daheim, die persönlichen Fitness-Tracker, Navigationssysteme, moderne Handys – all das sind Beispiele für Produkte, die ohne KI nicht so leistungsfähig wären, wie wir dies inzwischen gewöhnt sind. Da liegt es nahe, dass auch Hersteller ihre Produkte gern mit dem Attribut KI bewerben, um diese so in den Augen der Konsumenten aufzuwerten. Leider trifft dies der Academic Society zufolge auch auf Angebote zu, bei denen die KI nur in den Werbetexten vorkommt. So stellt Rechtsanwalt Daniel Huber von der Kanzlei IT-Recht fest, dass die Werbung bei erstaunlich vielen Produkten suggeriert, dass sie KI enthalte. Und das, obwohl man sich das aufgrund der Art des Produktes manchmal gar nicht so recht vorstellen könne. Er geht davon aus, dass bei genauer Betrachtung in Wirklichkeit nicht in jedem der so beworbenen Produkte KI im eigentlichen Sinne enthalten ist. Die rechtliche Seite Doch das KI-Washing ist nicht ungefährlich. Schnell kann es sich hierbei um einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) handeln. Laut Anwalt Huber liegt ein Verstoß gegen das Gesetz vor, wenn eine irreführende geschäftliche Handlung dazu führt, dass Verbraucher oder sonstige Marktteilnehmer eine Kaufentscheidung treffen, die sie andernfalls nicht getroffen hätten. Bislang sind jedoch noch kaum Fälle bekannt, in denen irreführend Werbeaussagen zu KI hierzulande rechtliche Konsequenzen nach sich gezogen hätten. Anders sieht es in den USA aus. Dort ermittelt die Federal Trade Commission (FTC), die gegen unlautere und täuschende Geschäftspraktiken vorgeht, nach Angaben des Wirtschaftsmagazins Capital bereits wegen unlauterer und täuschender Geschäftspraktiken. Erste KI-Washing-Verfahren in den USA So unter anderem gegen einen Betreiber von Onlineshops, der seine Produkte als „powered by AI“ bewarb, obwohl der tatsächliche Mehrwert durch KI in diesen Produkten begrenzt gewesen sein soll. Ähnlich gehe die US-Börsenaufsicht SEC gegen Anlageberater vor, die fälschlicherweise behaupteten, ihre Investmententscheidungen würden größtenteils durch KI gesteuert, wie das Wirtschaftsmagazin weiter berichtet. Experten weisen in dem Zusammenhang zudem auf die Strafzahlungen hin, die bei nachgewiesenem KI-Washing fällig werden können. So ermöglich es die neue EU-KI-Verordnung der Bundesnetzagentur, bei groben Verstößen empfindliche Bußgelder zu verhängen. Die Rede ist immerhin von bis zu sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes oder 35 Millionen Euro. Unabhängig von den drohenden Strafen sollten Unternehmen noch einen anderen Aspekt im Zusammenhang mit KI-Washing beachten: Den drohenden Reputationsverlust durch enttäuschte Kunden und Nutzer.
Ist KI-Washing das neue Greenwashing?
Mogelpackung AI – nach Greenwashing treten immer mehr Fälle von KI-Washing auf. Anggalih Prasetya – shutterstock.com Das Problem des Greenwashing ist hinlänglich bekannt: Unternehmen versuchen, sich ein „Nachhaltigkeits-Mäntelchen“ umzuhängen, um ihre Produkte als vermeintlich „grün“ besser vermarkten zu können. Dies scheint mittlerweile auch, so die Academic Society for Artificial Intelligence, für KI zu gelten. KI scheint in dieser Hinsicht das neue „öko“ geworden zu sein. Jetzt also auch AI Washing? Das ist für die Studiengesellschaft eigentlich nicht verwunderlich. Denn das Thema Künstliche Intelligenz ist nicht erst seit ChatGPT in aller Munde. Der Chatbot darf allerdings als Maßstab dafür gelten, wie weit KI bereits in unseren Alltag Einzug gehalten hat. Etikettenschwindel Smarte Geräte zur Automatisierung daheim, die persönlichen Fitness-Tracker, Navigationssysteme, moderne Handys – all das sind Beispiele für Produkte, die ohne KI nicht so leistungsfähig wären, wie wir dies inzwischen gewöhnt sind. Da liegt es nahe, dass auch Hersteller ihre Produkte gern mit dem Attribut KI bewerben, um diese so in den Augen der Konsumenten aufzuwerten. Leider trifft dies der Academic Society zufolge auch auf Angebote zu, bei denen die KI nur in den Werbetexten vorkommt. So stellt Rechtsanwalt Daniel Huber von der Kanzlei IT-Recht fest, dass die Werbung bei erstaunlich vielen Produkten suggeriert, dass sie KI enthalte. Und das, obwohl man sich das aufgrund der Art des Produktes manchmal gar nicht so recht vorstellen könne. Er geht davon aus, dass bei genauer Betrachtung in Wirklichkeit nicht in jedem der so beworbenen Produkte KI im eigentlichen Sinne enthalten ist. Die rechtliche Seite Doch das KI-Washing ist nicht ungefährlich. Schnell kann es sich hierbei um einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) handeln. Laut Anwalt Huber liegt ein Verstoß gegen das Gesetz vor, wenn eine irreführende geschäftliche Handlung dazu führt, dass Verbraucher oder sonstige Marktteilnehmer eine Kaufentscheidung treffen, die sie andernfalls nicht getroffen hätten. Bislang sind jedoch noch kaum Fälle bekannt, in denen irreführend Werbeaussagen zu KI hierzulande rechtliche Konsequenzen nach sich gezogen hätten. Anders sieht es in den USA aus. Dort ermittelt die Federal Trade Commission (FTC), die gegen unlautere und täuschende Geschäftspraktiken vorgeht, nach Angaben des Wirtschaftsmagazins Capital bereits wegen unlauterer und täuschender Geschäftspraktiken. Erste KI-Washing-Verfahren in den USA So unter anderem gegen einen Betreiber von Onlineshops, der seine Produkte als „powered by AI“ bewarb, obwohl der tatsächliche Mehrwert durch KI in diesen Produkten begrenzt gewesen sein soll. Ähnlich gehe die US-Börsenaufsicht SEC gegen Anlageberater vor, die fälschlicherweise behaupteten, ihre Investmententscheidungen würden größtenteils durch KI gesteuert, wie das Wirtschaftsmagazin weiter berichtet. Experten weisen in dem Zusammenhang zudem auf die Strafzahlungen hin, die bei nachgewiesenem KI-Washing fällig werden können. So ermöglich es die neue EU-KI-Verordnung der Bundesnetzagentur, bei groben Verstößen empfindliche Bußgelder zu verhängen. Die Rede ist immerhin von bis zu sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes oder 35 Millionen Euro. Unabhängig von den drohenden Strafen sollten Unternehmen noch einen anderen Aspekt im Zusammenhang mit KI-Washing beachten: Den drohenden Reputationsverlust durch enttäuschte Kunden und Nutzer.
Ist KI-Washing das neue Greenwashing? Mogelpackung AI – nach Greenwashing treten immer mehr Fälle von KI-Washing auf. Anggalih Prasetya – shutterstock.com Das Problem des Greenwashing ist hinlänglich bekannt: Unternehmen versuchen, sich ein „Nachhaltigkeits-Mäntelchen“ umzuhängen, um ihre Produkte als vermeintlich „grün“ besser vermarkten zu können. Dies scheint mittlerweile auch, so die Academic Society for Artificial Intelligence, für KI zu gelten. KI scheint in dieser Hinsicht das neue „öko“ geworden zu sein. Jetzt also auch AI Washing? Das ist für die Studiengesellschaft eigentlich nicht verwunderlich. Denn das Thema Künstliche Intelligenz ist nicht erst seit ChatGPT in aller Munde. Der Chatbot darf allerdings als Maßstab dafür gelten, wie weit KI bereits in unseren Alltag Einzug gehalten hat. Etikettenschwindel Smarte Geräte zur Automatisierung daheim, die persönlichen Fitness-Tracker, Navigationssysteme, moderne Handys – all das sind Beispiele für Produkte, die ohne KI nicht so leistungsfähig wären, wie wir dies inzwischen gewöhnt sind. Da liegt es nahe, dass auch Hersteller ihre Produkte gern mit dem Attribut KI bewerben, um diese so in den Augen der Konsumenten aufzuwerten. Leider trifft dies der Academic Society zufolge auch auf Angebote zu, bei denen die KI nur in den Werbetexten vorkommt. So stellt Rechtsanwalt Daniel Huber von der Kanzlei IT-Recht fest, dass die Werbung bei erstaunlich vielen Produkten suggeriert, dass sie KI enthalte. Und das, obwohl man sich das aufgrund der Art des Produktes manchmal gar nicht so recht vorstellen könne. Er geht davon aus, dass bei genauer Betrachtung in Wirklichkeit nicht in jedem der so beworbenen Produkte KI im eigentlichen Sinne enthalten ist. Die rechtliche Seite Doch das KI-Washing ist nicht ungefährlich. Schnell kann es sich hierbei um einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) handeln. Laut Anwalt Huber liegt ein Verstoß gegen das Gesetz vor, wenn eine irreführende geschäftliche Handlung dazu führt, dass Verbraucher oder sonstige Marktteilnehmer eine Kaufentscheidung treffen, die sie andernfalls nicht getroffen hätten. Bislang sind jedoch noch kaum Fälle bekannt, in denen irreführend Werbeaussagen zu KI hierzulande rechtliche Konsequenzen nach sich gezogen hätten. Anders sieht es in den USA aus. Dort ermittelt die Federal Trade Commission (FTC), die gegen unlautere und täuschende Geschäftspraktiken vorgeht, nach Angaben des Wirtschaftsmagazins Capital bereits wegen unlauterer und täuschender Geschäftspraktiken. Erste KI-Washing-Verfahren in den USA So unter anderem gegen einen Betreiber von Onlineshops, der seine Produkte als „powered by AI“ bewarb, obwohl der tatsächliche Mehrwert durch KI in diesen Produkten begrenzt gewesen sein soll. Ähnlich gehe die US-Börsenaufsicht SEC gegen Anlageberater vor, die fälschlicherweise behaupteten, ihre Investmententscheidungen würden größtenteils durch KI gesteuert, wie das Wirtschaftsmagazin weiter berichtet. Experten weisen in dem Zusammenhang zudem auf die Strafzahlungen hin, die bei nachgewiesenem KI-Washing fällig werden können. So ermöglich es die neue EU-KI-Verordnung der Bundesnetzagentur, bei groben Verstößen empfindliche Bußgelder zu verhängen. Die Rede ist immerhin von bis zu sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes oder 35 Millionen Euro. Unabhängig von den drohenden Strafen sollten Unternehmen noch einen anderen Aspekt im Zusammenhang mit KI-Washing beachten: Den drohenden Reputationsverlust durch enttäuschte Kunden und Nutzer.