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Celonis vs. SAP – zwischen Vendor-Lock-in und fairem Wettbewerb​

width="2500" height="1406" sizes="(max-width: 2500px) 100vw, 2500px">Im Streit zwischen Celonis und SAP haben zuletzt beide Kontrahenten gepunktet – ein Ende der Auseinandersetzung ist jedoch nicht in Sicht.PHOTOCREO Michal Bednarek – shutterstock.com Der Streit zwischen dem größten deutschen Softwarekonzern SAP und dem am höchsten bewerteten deutschen IT-Startup Celonis, einem Spezialisten für Process-Mining-Software, geht weiter. Beide Softwarekontrahenten verbuchten eigenen Angaben zufolge zuletzt Erfolge auf ihrem Konto. Ein Ende der Auseinandersetzung ist indes nicht in Sicht. Konkret geht es in der Mitte März 2025 von Celonis in den USA eingereichten Klage darum, wie Software von Drittanbietern auf Daten aus SAP-Systemen zugreifen darf. Das Münchner Startup wirft SAP vor, deren ERP-System derart zu kontrollieren, dass Process-Mining-Konkurrenten aus dem SAP-Ökosystem ausgeschlossen würden. Der Softwarekonzern mache es für seine Kunden praktisch unmöglich, mit Nicht-SAP-Process-Mining-Lösungen zu arbeiten. Der Grund: Das Teilen von Daten aus dem SAP-System mit Drittanbieterlösungen werde mit übermäßig hohen Gebühren belastet. SAPs neue Regeln und Restriktionen zielten darauf ab, das Geschäft von Celonis zu zerstören und damit SAPs ERP-Kunden zu schaden. Hintergrund: Celonis verklagt SAP Anfang Juni 2025 erzielte Celonis einen Teilerfolg. Beide Parteien einigten sich in einer außergerichtlichen Vereinbarung darauf, dass SAP die Nutzung des Celonis RFC ABAP-Extractors nicht behindern oder einschränken werde, um Daten aus SAP-Systemen zu extrahieren. Außerdem fielen keine zusätzlichen Gebühren oder Lizenzzahlungen für die Nutzung des Celonis RFC Moduls durch Kunden an. Im Gegenzug erklärte Celonis, den Antrag auf einstweilige Verfügung zurückzuziehen und während der Laufzeit der Vereinbarung keine ODP RFC-Technologie zur Datenextraktion aus SAP-Systemen zu verwenden – es sei denn, SAP erlaube dies. Ende Juni 2025 punktete SAP: In den Vorverhandlungen hat der zuständige Richter am Bezirksgericht in San Francisco den Vorwurf von Celonis, SAP verstoße gegen Wettbewerbsrecht, zunächst abgewiesen. Den Antrag, die Klage komplett zurückzuweisen, wiesen die Richter indes ab. Außerdem ließ das Gericht zu, dass Celonis seine wettbewerbsrechtlichen Vorwürfe überarbeiten und erneut einreichen könne. width="100%" height="152" frameborder="0" allowfullscreen allow="autoplay; clipboard-write; encrypted-media; fullscreen; picture-in-picture" loading="lazy" src="https://open.spotify.com/embed/episode/2Ciddz1Wx8K0m7mBbhzApR?utm_source=oembed"> Bei SAP will man sich zu den Vorwürfen seitens Celonis bislang nicht äußern. „Wir prüfen derzeit die eingereichte Klage“, verlautete im März aus Walldorf. „Zu laufenden rechtlichen Verfahren äußern wir uns grundsätzlich nicht.“ In Reihen des Celonis-Managements gibt man sich dagegen kämpferisch. „Wir setzen uns bei diesem Fall dafür ein, dass Kunden auf ihre eigenen Daten uneingeschränkt zugreifen können“, verlautete seitens des Process-Mining-Spezialisten. Es gehe darum, was das Beste für die Kunden, den Wettbewerb und die Innovation in der Unternehmenssoftwarebranche ist. „Wir sind der Meinung, dass Unternehmen die Freiheit haben sollten, die besten Technologielösungen für ihre Bedürfnisse ohne Einmischung, Fehlinformationen oder unfaire Einschränkungen auszuwählen.“ Meine Software, meine Regeln? Tatsächlich geht es in diesem Verfahren um weit mehr als nur einen Streit zweier Softwareanbieter über technische Feinheiten des Datenaustauschs zwischen den Systemen. Vielmehr stehen grundsätzliche Fragen zur Diskussion, zum Beispiel inwieweit Anbieter reglementieren dürfen, wie Anwender ihre Daten in deren Systemen nutzen können, oder ob die Anbieter ihre Systeme und Plattformen derart abschotten und die Interoperabilität einschränken dürfen, um ihren eigenen Tools Vorteile zu verschaffen. Mit Offenheit der Plattformen und Interoperabilität der Systeme – Aspekte, die sich die großen Softwareanbieter in den vergangenen Jahren gerne groß auf die Fahnen geschrieben haben – scheint es vielerorts nicht mehr weit her zu sein. Das zeigt nicht nur der Streit zwischen SAP und Celonis. Auch das seit Jahren andauernde zähe Ringen zwischen dem Verband Cloud Infrastructure Services Providers in Europe (CISPE) und Microsoft um faire Wettbewerbsbedingungen ist ein Beleg für zunehmenden Vendor-Lock-in. Salesforce hat erst Mitte Juni 2025 die Nutzungsbedingungen der Slack-API geändert, um Unternehmen daran zu hindern, mit Hilfe von LLMs im großen Stil Daten aus Slack auszulesen. Kartellbehörden alarmiert Die Taktiken und Strategien der Anbieter rufen auch die Kartellbehörden auf den Plan. Auf europäischer Ebene versucht die EU-Kommission mit Regelwerken wie dem Digital Markets Act (DMA), dem Digital Services Act (DAS) und dem Data Act Wettbewerb und Kunden zu schützen. Allerdings versucht die mächtige IT-Lobby schon seit vielen Jahren, regulatorische Vorschriften aufzuweichen. Lesetipp: Verstöße gegen Digital Markets Act – EU nimmt Alphabet/Google, Apple und Meta ins Visier In Deutschland könnte das Bundeskartellamt in den Streit zwischen Celonis und SAP eingreifen. Mitte Juni 2025 berichtete die „Wirtschaftswoche“ unter Berufung auf Insider, dass das Bundeskartellamt bei Kunden von Celonis wegen angeblichen Fehlverhaltens von SAP ermittle. Dabei gehe es dem Bericht zufolge um die Übernahme von Signavio durch SAP aus dem Jahr 2021. Das Bundeskartellamt hatte den Deal damals trotz gewisser Bedenken genehmigt. Signavio war ein direkter Wettbewerber von Celonis. Angesichts möglicher Kartellbedenken versicherten die SAP-Verantwortlichen im Zuge der Signavio-Übernahme, das eigene Ökosystem rund um die SAP-Plattform bleibe offen. Man werde die eigene Lösung nicht gegenüber Produkten von Drittanbietern bevorzugt behandeln, hieß es damals. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, warnt vor Abhängigkeiten kleinerer Wettbewerber.Bundeskartellamt / Bernd Lammel Die Kartellwächter scheinen zumindest sensibilisiert, was die Marktmacht der großen Anbieter betrifft. Am 24. Juni veranstaltete die Behörde eine Expertendiskussion. Anlässlich dieser Veranstaltung sprach Andreas Mundt, Präsident des Kartellamts, von verschiedenen Gefahren für den Wettbewerb durch die marktübergreifende Präsenz von Big Tech. „Es können zum Beispiel Abhängigkeiten kleinerer Wettbewerber, etwa beim Zugang zu Cloud-Diensten und Daten, sowie von Lock-ins in spezifische Ökosysteme entstehen“, warnte Mundt. Daher gelte es, Missbrauchspotenziale frühzeitig zu identifizieren und offene Märkte sicherzustellen. 

Celonis vs. SAP – zwischen Vendor-Lock-in und fairem Wettbewerb​ width="2500" height="1406" sizes="(max-width: 2500px) 100vw, 2500px">Im Streit zwischen Celonis und SAP haben zuletzt beide Kontrahenten gepunktet – ein Ende der Auseinandersetzung ist jedoch nicht in Sicht.PHOTOCREO Michal Bednarek – shutterstock.com Der Streit zwischen dem größten deutschen Softwarekonzern SAP und dem am höchsten bewerteten deutschen IT-Startup Celonis, einem Spezialisten für Process-Mining-Software, geht weiter. Beide Softwarekontrahenten verbuchten eigenen Angaben zufolge zuletzt Erfolge auf ihrem Konto. Ein Ende der Auseinandersetzung ist indes nicht in Sicht. Konkret geht es in der Mitte März 2025 von Celonis in den USA eingereichten Klage darum, wie Software von Drittanbietern auf Daten aus SAP-Systemen zugreifen darf. Das Münchner Startup wirft SAP vor, deren ERP-System derart zu kontrollieren, dass Process-Mining-Konkurrenten aus dem SAP-Ökosystem ausgeschlossen würden. Der Softwarekonzern mache es für seine Kunden praktisch unmöglich, mit Nicht-SAP-Process-Mining-Lösungen zu arbeiten. Der Grund: Das Teilen von Daten aus dem SAP-System mit Drittanbieterlösungen werde mit übermäßig hohen Gebühren belastet. SAPs neue Regeln und Restriktionen zielten darauf ab, das Geschäft von Celonis zu zerstören und damit SAPs ERP-Kunden zu schaden. Hintergrund: Celonis verklagt SAP Anfang Juni 2025 erzielte Celonis einen Teilerfolg. Beide Parteien einigten sich in einer außergerichtlichen Vereinbarung darauf, dass SAP die Nutzung des Celonis RFC ABAP-Extractors nicht behindern oder einschränken werde, um Daten aus SAP-Systemen zu extrahieren. Außerdem fielen keine zusätzlichen Gebühren oder Lizenzzahlungen für die Nutzung des Celonis RFC Moduls durch Kunden an. Im Gegenzug erklärte Celonis, den Antrag auf einstweilige Verfügung zurückzuziehen und während der Laufzeit der Vereinbarung keine ODP RFC-Technologie zur Datenextraktion aus SAP-Systemen zu verwenden – es sei denn, SAP erlaube dies. Ende Juni 2025 punktete SAP: In den Vorverhandlungen hat der zuständige Richter am Bezirksgericht in San Francisco den Vorwurf von Celonis, SAP verstoße gegen Wettbewerbsrecht, zunächst abgewiesen. Den Antrag, die Klage komplett zurückzuweisen, wiesen die Richter indes ab. Außerdem ließ das Gericht zu, dass Celonis seine wettbewerbsrechtlichen Vorwürfe überarbeiten und erneut einreichen könne. width="100%" height="152" frameborder="0" allowfullscreen allow="autoplay; clipboard-write; encrypted-media; fullscreen; picture-in-picture" loading="lazy" src="https://open.spotify.com/embed/episode/2Ciddz1Wx8K0m7mBbhzApR?utm_source=oembed"> Bei SAP will man sich zu den Vorwürfen seitens Celonis bislang nicht äußern. „Wir prüfen derzeit die eingereichte Klage“, verlautete im März aus Walldorf. „Zu laufenden rechtlichen Verfahren äußern wir uns grundsätzlich nicht.“ In Reihen des Celonis-Managements gibt man sich dagegen kämpferisch. „Wir setzen uns bei diesem Fall dafür ein, dass Kunden auf ihre eigenen Daten uneingeschränkt zugreifen können“, verlautete seitens des Process-Mining-Spezialisten. Es gehe darum, was das Beste für die Kunden, den Wettbewerb und die Innovation in der Unternehmenssoftwarebranche ist. „Wir sind der Meinung, dass Unternehmen die Freiheit haben sollten, die besten Technologielösungen für ihre Bedürfnisse ohne Einmischung, Fehlinformationen oder unfaire Einschränkungen auszuwählen.“ Meine Software, meine Regeln? Tatsächlich geht es in diesem Verfahren um weit mehr als nur einen Streit zweier Softwareanbieter über technische Feinheiten des Datenaustauschs zwischen den Systemen. Vielmehr stehen grundsätzliche Fragen zur Diskussion, zum Beispiel inwieweit Anbieter reglementieren dürfen, wie Anwender ihre Daten in deren Systemen nutzen können, oder ob die Anbieter ihre Systeme und Plattformen derart abschotten und die Interoperabilität einschränken dürfen, um ihren eigenen Tools Vorteile zu verschaffen. Mit Offenheit der Plattformen und Interoperabilität der Systeme – Aspekte, die sich die großen Softwareanbieter in den vergangenen Jahren gerne groß auf die Fahnen geschrieben haben – scheint es vielerorts nicht mehr weit her zu sein. Das zeigt nicht nur der Streit zwischen SAP und Celonis. Auch das seit Jahren andauernde zähe Ringen zwischen dem Verband Cloud Infrastructure Services Providers in Europe (CISPE) und Microsoft um faire Wettbewerbsbedingungen ist ein Beleg für zunehmenden Vendor-Lock-in. Salesforce hat erst Mitte Juni 2025 die Nutzungsbedingungen der Slack-API geändert, um Unternehmen daran zu hindern, mit Hilfe von LLMs im großen Stil Daten aus Slack auszulesen. Kartellbehörden alarmiert Die Taktiken und Strategien der Anbieter rufen auch die Kartellbehörden auf den Plan. Auf europäischer Ebene versucht die EU-Kommission mit Regelwerken wie dem Digital Markets Act (DMA), dem Digital Services Act (DAS) und dem Data Act Wettbewerb und Kunden zu schützen. Allerdings versucht die mächtige IT-Lobby schon seit vielen Jahren, regulatorische Vorschriften aufzuweichen. Lesetipp: Verstöße gegen Digital Markets Act – EU nimmt Alphabet/Google, Apple und Meta ins Visier In Deutschland könnte das Bundeskartellamt in den Streit zwischen Celonis und SAP eingreifen. Mitte Juni 2025 berichtete die „Wirtschaftswoche“ unter Berufung auf Insider, dass das Bundeskartellamt bei Kunden von Celonis wegen angeblichen Fehlverhaltens von SAP ermittle. Dabei gehe es dem Bericht zufolge um die Übernahme von Signavio durch SAP aus dem Jahr 2021. Das Bundeskartellamt hatte den Deal damals trotz gewisser Bedenken genehmigt. Signavio war ein direkter Wettbewerber von Celonis. Angesichts möglicher Kartellbedenken versicherten die SAP-Verantwortlichen im Zuge der Signavio-Übernahme, das eigene Ökosystem rund um die SAP-Plattform bleibe offen. Man werde die eigene Lösung nicht gegenüber Produkten von Drittanbietern bevorzugt behandeln, hieß es damals. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, warnt vor Abhängigkeiten kleinerer Wettbewerber.Bundeskartellamt / Bernd Lammel Die Kartellwächter scheinen zumindest sensibilisiert, was die Marktmacht der großen Anbieter betrifft. Am 24. Juni veranstaltete die Behörde eine Expertendiskussion. Anlässlich dieser Veranstaltung sprach Andreas Mundt, Präsident des Kartellamts, von verschiedenen Gefahren für den Wettbewerb durch die marktübergreifende Präsenz von Big Tech. „Es können zum Beispiel Abhängigkeiten kleinerer Wettbewerber, etwa beim Zugang zu Cloud-Diensten und Daten, sowie von Lock-ins in spezifische Ökosysteme entstehen“, warnte Mundt. Daher gelte es, Missbrauchspotenziale frühzeitig zu identifizieren und offene Märkte sicherzustellen.

width=”2500″ height=”1406″ sizes=”(max-width: 2500px) 100vw, 2500px”>Im Streit zwischen Celonis und SAP haben zuletzt beide Kontrahenten gepunktet – ein Ende der Auseinandersetzung ist jedoch nicht in Sicht.PHOTOCREO Michal Bednarek – shutterstock.com Der Streit zwischen dem größten deutschen Softwarekonzern SAP und dem am höchsten bewerteten deutschen IT-Startup Celonis, einem Spezialisten für Process-Mining-Software, geht weiter. Beide Softwarekontrahenten verbuchten eigenen Angaben zufolge zuletzt Erfolge auf ihrem Konto. Ein Ende der Auseinandersetzung ist indes nicht in Sicht. Konkret geht es in der Mitte März 2025 von Celonis in den USA eingereichten Klage darum, wie Software von Drittanbietern auf Daten aus SAP-Systemen zugreifen darf. Das Münchner Startup wirft SAP vor, deren ERP-System derart zu kontrollieren, dass Process-Mining-Konkurrenten aus dem SAP-Ökosystem ausgeschlossen würden. Der Softwarekonzern mache es für seine Kunden praktisch unmöglich, mit Nicht-SAP-Process-Mining-Lösungen zu arbeiten. Der Grund: Das Teilen von Daten aus dem SAP-System mit Drittanbieterlösungen werde mit übermäßig hohen Gebühren belastet. SAPs neue Regeln und Restriktionen zielten darauf ab, das Geschäft von Celonis zu zerstören und damit SAPs ERP-Kunden zu schaden. Hintergrund: Celonis verklagt SAP Anfang Juni 2025 erzielte Celonis einen Teilerfolg. Beide Parteien einigten sich in einer außergerichtlichen Vereinbarung darauf, dass SAP die Nutzung des Celonis RFC ABAP-Extractors nicht behindern oder einschränken werde, um Daten aus SAP-Systemen zu extrahieren. Außerdem fielen keine zusätzlichen Gebühren oder Lizenzzahlungen für die Nutzung des Celonis RFC Moduls durch Kunden an. Im Gegenzug erklärte Celonis, den Antrag auf einstweilige Verfügung zurückzuziehen und während der Laufzeit der Vereinbarung keine ODP RFC-Technologie zur Datenextraktion aus SAP-Systemen zu verwenden – es sei denn, SAP erlaube dies. Ende Juni 2025 punktete SAP: In den Vorverhandlungen hat der zuständige Richter am Bezirksgericht in San Francisco den Vorwurf von Celonis, SAP verstoße gegen Wettbewerbsrecht, zunächst abgewiesen. Den Antrag, die Klage komplett zurückzuweisen, wiesen die Richter indes ab. Außerdem ließ das Gericht zu, dass Celonis seine wettbewerbsrechtlichen Vorwürfe überarbeiten und erneut einreichen könne. width=”100%” height=”152″ frameborder=”0″ allowfullscreen allow=”autoplay; clipboard-write; encrypted-media; fullscreen; picture-in-picture” loading=”lazy” src=”https://open.spotify.com/embed/episode/2Ciddz1Wx8K0m7mBbhzApR?utm_source=oembed”> Bei SAP will man sich zu den Vorwürfen seitens Celonis bislang nicht äußern. „Wir prüfen derzeit die eingereichte Klage“, verlautete im März aus Walldorf. „Zu laufenden rechtlichen Verfahren äußern wir uns grundsätzlich nicht.“ In Reihen des Celonis-Managements gibt man sich dagegen kämpferisch. „Wir setzen uns bei diesem Fall dafür ein, dass Kunden auf ihre eigenen Daten uneingeschränkt zugreifen können“, verlautete seitens des Process-Mining-Spezialisten. Es gehe darum, was das Beste für die Kunden, den Wettbewerb und die Innovation in der Unternehmenssoftwarebranche ist. „Wir sind der Meinung, dass Unternehmen die Freiheit haben sollten, die besten Technologielösungen für ihre Bedürfnisse ohne Einmischung, Fehlinformationen oder unfaire Einschränkungen auszuwählen.“ Meine Software, meine Regeln? Tatsächlich geht es in diesem Verfahren um weit mehr als nur einen Streit zweier Softwareanbieter über technische Feinheiten des Datenaustauschs zwischen den Systemen. Vielmehr stehen grundsätzliche Fragen zur Diskussion, zum Beispiel inwieweit Anbieter reglementieren dürfen, wie Anwender ihre Daten in deren Systemen nutzen können, oder ob die Anbieter ihre Systeme und Plattformen derart abschotten und die Interoperabilität einschränken dürfen, um ihren eigenen Tools Vorteile zu verschaffen. Mit Offenheit der Plattformen und Interoperabilität der Systeme – Aspekte, die sich die großen Softwareanbieter in den vergangenen Jahren gerne groß auf die Fahnen geschrieben haben – scheint es vielerorts nicht mehr weit her zu sein. Das zeigt nicht nur der Streit zwischen SAP und Celonis. Auch das seit Jahren andauernde zähe Ringen zwischen dem Verband Cloud Infrastructure Services Providers in Europe (CISPE) und Microsoft um faire Wettbewerbsbedingungen ist ein Beleg für zunehmenden Vendor-Lock-in. Salesforce hat erst Mitte Juni 2025 die Nutzungsbedingungen der Slack-API geändert, um Unternehmen daran zu hindern, mit Hilfe von LLMs im großen Stil Daten aus Slack auszulesen. Kartellbehörden alarmiert Die Taktiken und Strategien der Anbieter rufen auch die Kartellbehörden auf den Plan. Auf europäischer Ebene versucht die EU-Kommission mit Regelwerken wie dem Digital Markets Act (DMA), dem Digital Services Act (DAS) und dem Data Act Wettbewerb und Kunden zu schützen. Allerdings versucht die mächtige IT-Lobby schon seit vielen Jahren, regulatorische Vorschriften aufzuweichen. Lesetipp: Verstöße gegen Digital Markets Act – EU nimmt Alphabet/Google, Apple und Meta ins Visier In Deutschland könnte das Bundeskartellamt in den Streit zwischen Celonis und SAP eingreifen. Mitte Juni 2025 berichtete die „Wirtschaftswoche“ unter Berufung auf Insider, dass das Bundeskartellamt bei Kunden von Celonis wegen angeblichen Fehlverhaltens von SAP ermittle. Dabei gehe es dem Bericht zufolge um die Übernahme von Signavio durch SAP aus dem Jahr 2021. Das Bundeskartellamt hatte den Deal damals trotz gewisser Bedenken genehmigt. Signavio war ein direkter Wettbewerber von Celonis. Angesichts möglicher Kartellbedenken versicherten die SAP-Verantwortlichen im Zuge der Signavio-Übernahme, das eigene Ökosystem rund um die SAP-Plattform bleibe offen. Man werde die eigene Lösung nicht gegenüber Produkten von Drittanbietern bevorzugt behandeln, hieß es damals. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, warnt vor Abhängigkeiten kleinerer Wettbewerber.Bundeskartellamt / Bernd Lammel Die Kartellwächter scheinen zumindest sensibilisiert, was die Marktmacht der großen Anbieter betrifft. Am 24. Juni veranstaltete die Behörde eine Expertendiskussion. Anlässlich dieser Veranstaltung sprach Andreas Mundt, Präsident des Kartellamts, von verschiedenen Gefahren für den Wettbewerb durch die marktübergreifende Präsenz von Big Tech. „Es können zum Beispiel Abhängigkeiten kleinerer Wettbewerber, etwa beim Zugang zu Cloud-Diensten und Daten, sowie von Lock-ins in spezifische Ökosysteme entstehen“, warnte Mundt. Daher gelte es, Missbrauchspotenziale frühzeitig zu identifizieren und offene Märkte sicherzustellen. 

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