RZ-Betreiber müssen zahlreiche Maßnahmen ergreifen, um die EnEfG-Vorgaben zu erfüllen – und dies belegen zu können.DC Studio/Shutterstock.com Das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland, kurz Energieeffizienzgesetz oder EnEfG, stellt die Betreiber von Rechenzentren bereits seit seiner Einführung im November 2023 vor neue Herausforderungen. EnEfG-Hürden im Überblick Die erste Hürde für viele Betreiber, so berichtet Martin Weber, Berater beim RZ-Bauer Prior1, liege bereits in der Feststellung, ob ihr Rechenzentrum überhaupt unter das EnEfG fällt. Entscheidend sei dabei nämlich die nicht-redundante, elektrische Nennanschlussleistung – ein Kriterium, das in der Praxis oft Interpretationsspielraum lässt. Besonders in mischgenutzten Gebäuden, wo Rechenzentren nur einen Teil der Infrastruktur darstellen, gestalte sich diese Bewertung komplex, erklärt er. Als nächste große Herausforderung erweist sich die gesetzeskonforme Energiedatenerfassung. Zu dieser gehörten laut Weber gleich mehrere Komponenten. Die Betreiber müssen nämlich: alle relevanten Verbrauchsdaten lückenlos erfassen, die geforderten Kennzahlen korrekt berechnen, sowie die Daten termingerecht und im richtigen Format melden. Die Uhr tickt, denn wie der RZ-Experte ausführt, endet am 31. März 2025 die nächste wichtige Rechenzentrums-relevante Frist des Energieeffizienzgesetzes. Bis dahin müssten Rechenzentren ab 500 kW nicht-redundanter Nennanschlussleistung spätestens ihre Kennzahlen und Verbrauchsdaten für das Jahr 2024 an das Energieeffizienzregister melden. Für Rechenzentren zwischen 300 und 500 kW endet die Meldefrist für die Daten des vergangenen Kalenderjahres am 1. Juli 2025. Die praktische Erfahrung aus über einem Jahr Beratungstätigkeit im Bereich EnEfG habe gezeigt, so Weber, dass bei vielen Rechenzentren noch Handlungsbedarf bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen bestehe. Dabei biete das EnEfG auch Chancen, den RZ-Betrieb zukunftsfähig und nachhaltig aufzustellen. In nicht allzu ferner Zukunft werden die Komplexität und die Anforderungen zur Erfüllung der Auflagen weiter ansteigen, warnt Weber. Derzeit erreichten etwa viele Bestandsrechenzentren den ab 2027 geltende PUE-Grenzwert (Power Usage Efficancy) von maximal 1,5 nicht, so der Prior1-Mann. Hier seien umfangreiche technische Analysen, ein detaillierte Modernisierungsplanung auf Basis der Ergebnisse und letztendlich erhebliche Investitionen in die Infrastruktur erforderlich. „Kein bisher begleitetes Rechenzentrum erfüllt bereits alle Anforderungen des EnEfG vollständig“, meint Weber. Dies betreffe Betreiber quer durch alle Branchen. „Besonders die Energieeffizienz der Anlagen sowie die technische Infrastruktur für das geforderte Energiemonitoring und die organisatorischen Strukturen für ein systematisches Energiemanagement weisen häufig noch Lücken auf.“ Straffer Zeitplan für die Transformation Angesichts eines straffen Zeitplans für die Transformation der deutschen Rechenzentrumslandschaft, sieht der Prior1-Berater die Betreiber in Zugzwang. Sie müssten parallel mehrere Anforderungen erfüllen, angefangen von der Einführung eines Energiemanagementsystems, über die Umstellung auf erneuerbare Energien, bis hin zur Einhaltung strenger Effizienzwerte. Hier weitere wichtige Termine im Überblick: Energiemanagement & erneuerbare Energien: • Seit 2024: Mindestens 50 Prozent erneuerbarer Strom. • Bis Mitte 2025: Zertifiziertes Energiemanagement (ISO 50001 oder EU-Standard). • Öffentliche/große Rechenzentren: Zertifizierung des Management-Systems bis zum 1. Januar 2026. • Ab 2027: Vollständige Versorgung mit erneuerbaren Energien. Effizienzanforderungen: Bestandsrechenzentren (in Betrieb vor 1. Juli 2026): • Ab 2027: PUE maximal 1,5 • Ab 2030: PUE maximal 1,3 Neue Rechenzentren (Betrieb ab 1. Juli 2026): • PUE maximal 1,2 nach spätestens zwei Jahren. Diese Termine setzten vor allem jene Betreiber unter Druck, die noch keine ausreichende Infrastruktur für ein detailliertes Energiemonitoring nutzen, wie Weber festhält. Erfahrungsgemäß brauche es mehrere Monate Vorlaufzeit vor dem eigentlichen Messzeitraum, um die entsprechenden Jahreskennzahlen bilden zu können. Darüber hinaus müssten viele Bestandsrechenzentren umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen vornehmen, um die PUE-Grenzwerte zu erfüllen. Dies müsse ebenfalls frühzeitig geplant werden. width=”100%” height=”152″ frameborder=”0″ allowfullscreen allow=”autoplay; clipboard-write; encrypted-media; fullscreen; picture-in-picture” loading=”lazy” src=”https://open.spotify.com/embed/episode/7BIW9sHJFkP7rKCnTjwvrO?utm_source=oembed”>
Deutsche RZs hinken bei EnEfG-Umsetzung hinterher
RZ-Betreiber müssen zahlreiche Maßnahmen ergreifen, um die EnEfG-Vorgaben zu erfüllen – und dies belegen zu können.DC Studio/Shutterstock.com Das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland, kurz Energieeffizienzgesetz oder EnEfG, stellt die Betreiber von Rechenzentren bereits seit seiner Einführung im November 2023 vor neue Herausforderungen. EnEfG-Hürden im Überblick Die erste Hürde für viele Betreiber, so berichtet Martin Weber, Berater beim RZ-Bauer Prior1, liege bereits in der Feststellung, ob ihr Rechenzentrum überhaupt unter das EnEfG fällt. Entscheidend sei dabei nämlich die nicht-redundante, elektrische Nennanschlussleistung – ein Kriterium, das in der Praxis oft Interpretationsspielraum lässt. Besonders in mischgenutzten Gebäuden, wo Rechenzentren nur einen Teil der Infrastruktur darstellen, gestalte sich diese Bewertung komplex, erklärt er. Als nächste große Herausforderung erweist sich die gesetzeskonforme Energiedatenerfassung. Zu dieser gehörten laut Weber gleich mehrere Komponenten. Die Betreiber müssen nämlich: alle relevanten Verbrauchsdaten lückenlos erfassen, die geforderten Kennzahlen korrekt berechnen, sowie die Daten termingerecht und im richtigen Format melden. Die Uhr tickt, denn wie der RZ-Experte ausführt, endet am 31. März 2025 die nächste wichtige Rechenzentrums-relevante Frist des Energieeffizienzgesetzes. Bis dahin müssten Rechenzentren ab 500 kW nicht-redundanter Nennanschlussleistung spätestens ihre Kennzahlen und Verbrauchsdaten für das Jahr 2024 an das Energieeffizienzregister melden. Für Rechenzentren zwischen 300 und 500 kW endet die Meldefrist für die Daten des vergangenen Kalenderjahres am 1. Juli 2025. Die praktische Erfahrung aus über einem Jahr Beratungstätigkeit im Bereich EnEfG habe gezeigt, so Weber, dass bei vielen Rechenzentren noch Handlungsbedarf bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen bestehe. Dabei biete das EnEfG auch Chancen, den RZ-Betrieb zukunftsfähig und nachhaltig aufzustellen. In nicht allzu ferner Zukunft werden die Komplexität und die Anforderungen zur Erfüllung der Auflagen weiter ansteigen, warnt Weber. Derzeit erreichten etwa viele Bestandsrechenzentren den ab 2027 geltende PUE-Grenzwert (Power Usage Efficancy) von maximal 1,5 nicht, so der Prior1-Mann. Hier seien umfangreiche technische Analysen, ein detaillierte Modernisierungsplanung auf Basis der Ergebnisse und letztendlich erhebliche Investitionen in die Infrastruktur erforderlich. „Kein bisher begleitetes Rechenzentrum erfüllt bereits alle Anforderungen des EnEfG vollständig“, meint Weber. Dies betreffe Betreiber quer durch alle Branchen. „Besonders die Energieeffizienz der Anlagen sowie die technische Infrastruktur für das geforderte Energiemonitoring und die organisatorischen Strukturen für ein systematisches Energiemanagement weisen häufig noch Lücken auf.“ Straffer Zeitplan für die Transformation Angesichts eines straffen Zeitplans für die Transformation der deutschen Rechenzentrumslandschaft, sieht der Prior1-Berater die Betreiber in Zugzwang. Sie müssten parallel mehrere Anforderungen erfüllen, angefangen von der Einführung eines Energiemanagementsystems, über die Umstellung auf erneuerbare Energien, bis hin zur Einhaltung strenger Effizienzwerte. Hier weitere wichtige Termine im Überblick: Energiemanagement & erneuerbare Energien: • Seit 2024: Mindestens 50 Prozent erneuerbarer Strom. • Bis Mitte 2025: Zertifiziertes Energiemanagement (ISO 50001 oder EU-Standard). • Öffentliche/große Rechenzentren: Zertifizierung des Management-Systems bis zum 1. Januar 2026. • Ab 2027: Vollständige Versorgung mit erneuerbaren Energien. Effizienzanforderungen: Bestandsrechenzentren (in Betrieb vor 1. Juli 2026): • Ab 2027: PUE maximal 1,5 • Ab 2030: PUE maximal 1,3 Neue Rechenzentren (Betrieb ab 1. Juli 2026): • PUE maximal 1,2 nach spätestens zwei Jahren. Diese Termine setzten vor allem jene Betreiber unter Druck, die noch keine ausreichende Infrastruktur für ein detailliertes Energiemonitoring nutzen, wie Weber festhält. Erfahrungsgemäß brauche es mehrere Monate Vorlaufzeit vor dem eigentlichen Messzeitraum, um die entsprechenden Jahreskennzahlen bilden zu können. Darüber hinaus müssten viele Bestandsrechenzentren umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen vornehmen, um die PUE-Grenzwerte zu erfüllen. Dies müsse ebenfalls frühzeitig geplant werden. width="100%" height="152" frameborder="0" allowfullscreen allow="autoplay; clipboard-write; encrypted-media; fullscreen; picture-in-picture" loading="lazy" src="https://open.spotify.com/embed/episode/7BIW9sHJFkP7rKCnTjwvrO?utm_source=oembed">
Deutsche RZs hinken bei EnEfG-Umsetzung hinterher RZ-Betreiber müssen zahlreiche Maßnahmen ergreifen, um die EnEfG-Vorgaben zu erfüllen – und dies belegen zu können.DC Studio/Shutterstock.com Das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland, kurz Energieeffizienzgesetz oder EnEfG, stellt die Betreiber von Rechenzentren bereits seit seiner Einführung im November 2023 vor neue Herausforderungen. EnEfG-Hürden im Überblick Die erste Hürde für viele Betreiber, so berichtet Martin Weber, Berater beim RZ-Bauer Prior1, liege bereits in der Feststellung, ob ihr Rechenzentrum überhaupt unter das EnEfG fällt. Entscheidend sei dabei nämlich die nicht-redundante, elektrische Nennanschlussleistung – ein Kriterium, das in der Praxis oft Interpretationsspielraum lässt. Besonders in mischgenutzten Gebäuden, wo Rechenzentren nur einen Teil der Infrastruktur darstellen, gestalte sich diese Bewertung komplex, erklärt er. Als nächste große Herausforderung erweist sich die gesetzeskonforme Energiedatenerfassung. Zu dieser gehörten laut Weber gleich mehrere Komponenten. Die Betreiber müssen nämlich: alle relevanten Verbrauchsdaten lückenlos erfassen, die geforderten Kennzahlen korrekt berechnen, sowie die Daten termingerecht und im richtigen Format melden. Die Uhr tickt, denn wie der RZ-Experte ausführt, endet am 31. März 2025 die nächste wichtige Rechenzentrums-relevante Frist des Energieeffizienzgesetzes. Bis dahin müssten Rechenzentren ab 500 kW nicht-redundanter Nennanschlussleistung spätestens ihre Kennzahlen und Verbrauchsdaten für das Jahr 2024 an das Energieeffizienzregister melden. Für Rechenzentren zwischen 300 und 500 kW endet die Meldefrist für die Daten des vergangenen Kalenderjahres am 1. Juli 2025. Die praktische Erfahrung aus über einem Jahr Beratungstätigkeit im Bereich EnEfG habe gezeigt, so Weber, dass bei vielen Rechenzentren noch Handlungsbedarf bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen bestehe. Dabei biete das EnEfG auch Chancen, den RZ-Betrieb zukunftsfähig und nachhaltig aufzustellen. In nicht allzu ferner Zukunft werden die Komplexität und die Anforderungen zur Erfüllung der Auflagen weiter ansteigen, warnt Weber. Derzeit erreichten etwa viele Bestandsrechenzentren den ab 2027 geltende PUE-Grenzwert (Power Usage Efficancy) von maximal 1,5 nicht, so der Prior1-Mann. Hier seien umfangreiche technische Analysen, ein detaillierte Modernisierungsplanung auf Basis der Ergebnisse und letztendlich erhebliche Investitionen in die Infrastruktur erforderlich. „Kein bisher begleitetes Rechenzentrum erfüllt bereits alle Anforderungen des EnEfG vollständig“, meint Weber. Dies betreffe Betreiber quer durch alle Branchen. „Besonders die Energieeffizienz der Anlagen sowie die technische Infrastruktur für das geforderte Energiemonitoring und die organisatorischen Strukturen für ein systematisches Energiemanagement weisen häufig noch Lücken auf.“ Straffer Zeitplan für die Transformation Angesichts eines straffen Zeitplans für die Transformation der deutschen Rechenzentrumslandschaft, sieht der Prior1-Berater die Betreiber in Zugzwang. Sie müssten parallel mehrere Anforderungen erfüllen, angefangen von der Einführung eines Energiemanagementsystems, über die Umstellung auf erneuerbare Energien, bis hin zur Einhaltung strenger Effizienzwerte. Hier weitere wichtige Termine im Überblick: Energiemanagement & erneuerbare Energien: • Seit 2024: Mindestens 50 Prozent erneuerbarer Strom. • Bis Mitte 2025: Zertifiziertes Energiemanagement (ISO 50001 oder EU-Standard). • Öffentliche/große Rechenzentren: Zertifizierung des Management-Systems bis zum 1. Januar 2026. • Ab 2027: Vollständige Versorgung mit erneuerbaren Energien. Effizienzanforderungen: Bestandsrechenzentren (in Betrieb vor 1. Juli 2026): • Ab 2027: PUE maximal 1,5 • Ab 2030: PUE maximal 1,3 Neue Rechenzentren (Betrieb ab 1. Juli 2026): • PUE maximal 1,2 nach spätestens zwei Jahren. Diese Termine setzten vor allem jene Betreiber unter Druck, die noch keine ausreichende Infrastruktur für ein detailliertes Energiemonitoring nutzen, wie Weber festhält. Erfahrungsgemäß brauche es mehrere Monate Vorlaufzeit vor dem eigentlichen Messzeitraum, um die entsprechenden Jahreskennzahlen bilden zu können. Darüber hinaus müssten viele Bestandsrechenzentren umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen vornehmen, um die PUE-Grenzwerte zu erfüllen. Dies müsse ebenfalls frühzeitig geplant werden. width="100%" height="152" frameborder="0" allowfullscreen allow="autoplay; clipboard-write; encrypted-media; fullscreen; picture-in-picture" loading="lazy" src="https://open.spotify.com/embed/episode/7BIW9sHJFkP7rKCnTjwvrO?utm_source=oembed">