Seit Ende November 2020 sind Unternehmen dazu verpflichtet, Rechnungen an öffentliche Auftraggeber des Bundes ausschließlich in elektronischer Form über das Zentrale Rechnungseingangsportal des Bundes einzureichen. Mit dem Jahr 2025 beginnt die Umstellung nun auch im B2B-Bereich: Unternehmen sind ab dem ersten Tag des neuen Jahres verpflichtet, verschiedene elektronische Rechnungsformate empfangen und verarbeiten zu können. Und auch im Rechnungsausgang müssen schon bald E-Rechnungen genutzt werden. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Grundlagen dafür wurden im März 2024 mit dem Wachstumschancengesetz gelegt. Viele größere Unternehmen haben das E-Invoicing bereits im Griff. Kleinere Unternehmen tun sich mit der Umstellung von PDF-Dateien auf E-Rechnung häufig noch schwer. Welche rechtlichen und technischen Vorgaben zur E-Rechnung aktuell gelten und welche Formate und Übergangsfristen gleichzeitig zu beachten sind, erfahren Sie im COMPUTERWOCHE Webcast in Zusammenarbeit mit Comarch. Paula Müller und Mirjana Stanisic-Petrovic zeigen Ihnen, welche Schritte jetzt notwendig sind, um Rechts- und IT-Sicherheit rechtzeitig für eine effiziente Implementierung in Einklang zu bringen. Die beiden Comarch-Expertinnen präsentieren außerdem erstmalig eine Marktstudie des Fraunhofer Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) vor, die in Zusammenarbeit mit Comarch zur Umsetzung der E-Rechnung erhoben wurde. Die Umfrage gibt Aufschluss darüber, welche E-Rechnungs-Formate und Känale bei großen deutschen Unternehmen beliebt sind und welche Erwartungen, Hürden und Strategien zur Umsetzung der E-Rechnung in Organisationen vorherrschend sind. Der Fachjournalist Dr. Oliver Janzen wird den Webcast moderieren. Registrieren Sie sich jetzt
Neueste Studienergebnisse zur Umsetzung der E-Rechnung
Seit Ende November 2020 sind Unternehmen dazu verpflichtet, Rechnungen an öffentliche Auftraggeber des Bundes ausschließlich in elektronischer Form über das Zentrale Rechnungseingangsportal des Bundes einzureichen. Mit dem Jahr 2025 beginnt die Umstellung nun auch im B2B-Bereich: Unternehmen sind ab dem ersten Tag des neuen Jahres verpflichtet, verschiedene elektronische Rechnungsformate empfangen und verarbeiten zu können. Und auch im Rechnungsausgang müssen schon bald E-Rechnungen genutzt werden. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Grundlagen dafür wurden im März 2024 mit dem Wachstumschancengesetz gelegt. Viele größere Unternehmen haben das E-Invoicing bereits im Griff. Kleinere Unternehmen tun sich mit der Umstellung von PDF-Dateien auf E-Rechnung häufig noch schwer. Welche rechtlichen und technischen Vorgaben zur E-Rechnung aktuell gelten und welche Formate und Übergangsfristen gleichzeitig zu beachten sind, erfahren Sie im COMPUTERWOCHE Webcast in Zusammenarbeit mit Comarch. Paula Müller und Mirjana Stanisic-Petrovic zeigen Ihnen, welche Schritte jetzt notwendig sind, um Rechts- und IT-Sicherheit rechtzeitig für eine effiziente Implementierung in Einklang zu bringen. Die beiden Comarch-Expertinnen präsentieren außerdem erstmalig eine Marktstudie des Fraunhofer Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) vor, die in Zusammenarbeit mit Comarch zur Umsetzung der E-Rechnung erhoben wurde. Die Umfrage gibt Aufschluss darüber, welche E-Rechnungs-Formate und Känale bei großen deutschen Unternehmen beliebt sind und welche Erwartungen, Hürden und Strategien zur Umsetzung der E-Rechnung in Organisationen vorherrschend sind. Der Fachjournalist Dr. Oliver Janzen wird den Webcast moderieren. Registrieren Sie sich jetzt
Neueste Studienergebnisse zur Umsetzung der E-Rechnung Seit Ende November 2020 sind Unternehmen dazu verpflichtet, Rechnungen an öffentliche Auftraggeber des Bundes ausschließlich in elektronischer Form über das Zentrale Rechnungseingangsportal des Bundes einzureichen. Mit dem Jahr 2025 beginnt die Umstellung nun auch im B2B-Bereich: Unternehmen sind ab dem ersten Tag des neuen Jahres verpflichtet, verschiedene elektronische Rechnungsformate empfangen und verarbeiten zu können. Und auch im Rechnungsausgang müssen schon bald E-Rechnungen genutzt werden. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Grundlagen dafür wurden im März 2024 mit dem Wachstumschancengesetz gelegt. Viele größere Unternehmen haben das E-Invoicing bereits im Griff. Kleinere Unternehmen tun sich mit der Umstellung von PDF-Dateien auf E-Rechnung häufig noch schwer. Welche rechtlichen und technischen Vorgaben zur E-Rechnung aktuell gelten und welche Formate und Übergangsfristen gleichzeitig zu beachten sind, erfahren Sie im COMPUTERWOCHE Webcast in Zusammenarbeit mit Comarch. Paula Müller und Mirjana Stanisic-Petrovic zeigen Ihnen, welche Schritte jetzt notwendig sind, um Rechts- und IT-Sicherheit rechtzeitig für eine effiziente Implementierung in Einklang zu bringen. Die beiden Comarch-Expertinnen präsentieren außerdem erstmalig eine Marktstudie des Fraunhofer Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) vor, die in Zusammenarbeit mit Comarch zur Umsetzung der E-Rechnung erhoben wurde. Die Umfrage gibt Aufschluss darüber, welche E-Rechnungs-Formate und Känale bei großen deutschen Unternehmen beliebt sind und welche Erwartungen, Hürden und Strategien zur Umsetzung der E-Rechnung in Organisationen vorherrschend sind. Der Fachjournalist Dr. Oliver Janzen wird den Webcast moderieren. Registrieren Sie sich jetzt