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Digitale Barrierefreiheit – Pflicht und Chance zugleich​

srcset="https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Barrierefreiheit.jpg?quality=50&strip=all 2493w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Barrierefreiheit.jpg?resize=300%2C168&quality=50&strip=all 300w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Barrierefreiheit.jpg?resize=768%2C432&quality=50&strip=all 768w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Barrierefreiheit.jpg?resize=1024%2C576&quality=50&strip=all 1024w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Barrierefreiheit.jpg?resize=1536%2C864&quality=50&strip=all 1536w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Barrierefreiheit.jpg?resize=2048%2C1152&quality=50&strip=all 2048w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Barrierefreiheit.jpg?resize=1240%2C697&quality=50&strip=all 1240w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Barrierefreiheit.jpg?resize=150%2C84&quality=50&strip=all 150w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Barrierefreiheit.jpg?resize=854%2C480&quality=50&strip=all 854w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Barrierefreiheit.jpg?resize=640%2C360&quality=50&strip=all 640w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Barrierefreiheit.jpg?resize=444%2C250&quality=50&strip=all 444w" width="1024" height="576" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px">Unternehmen sind ab Mitte 2025 gesetzlich verpflichtet, für digitale Barrierefreiheit zu sorgen. Die Weichen dafür rechtzeitig zu stellen, kann sich nicht nur ethisch, sondern auch wirtschaftlich auszahlen. Blackboard – shutterstock 2159204803 Ab Juli 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen zugänglich sind. Doch aktuell gelten nur zehn Prozent der Websites weltweit als barrierefrei.   In den Geltungsbereich des BFSG fallen Unternehmen, die digitale Angebote wie Websites, Apps und Online-Shops bereitstellen. In Zeiten rasch fortschreitender Digitalisierung sind das praktisch alle. Betriebe sind nun aufgefordert, ihre digitalen Angebote an anerkannte Standards wie die “Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1” anzupassen. In Deutschland ist die “Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)” der maßgebliche Ausführungsbeschluss.    Der Weg zur Barrierefreiheit ist lang Die Liste der Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen müssen, um ihre Dienste barrierefrei und BSFG-konform zu gestalten, ist lang. Nach den vier Grundsätzen der Wahrnehmbarkeit, Benutzbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit müssen sie beispielsweise Textalternativen anbieten, Erklärungen in einfacher Sprache weitergeben und die Kompatibilität mit unterstützenden Technologien wie Bildschirmlesegeräten sicherstellen. Das bedeutet etwa, dass alle Bilder und Grafiken mit erklärenden Texten und Videos mit Untertiteln versehen werden müssen.  Obwohl das BFSG bereits in einem halben Jahr in Kraft tritt, sind laut aktuellen Schätzungen 90 Prozent der Websites weltweit noch nicht barrierefrei. Viele Unternehmen unterschätzen die Komplexität der Umsetzung oder sind sich der gesetzlichen Anforderungen noch gar nicht bewusst. Unzureichende Ressourcen, fehlende Priorisierung der Barrierefreiheit, vor allem aber mangelndes Fachwissen sind für den massiven Rückstand verantwortlich.     Barrierefreiheit bietet Vorteile Die Folgen von Verstößen reichen von Bußgeldern über weitere rechtliche Schritte inklusive der Untersagung des Weiterbetriebes der beanstandeten Dienste bis hin zum Risiko eines Reputationsverlustes.   Gestalten Firmen ihre Dienstleistungen dagegen barrierefrei, können sie Menschen mit Behinderungen, ältere Kunden und Nutzer mit vorübergehenden Einschränkungen besser erreichen und so ihre Zielgruppe erweitern. Auch gegenüber anderen Kunden sowie beim Employer Branding können sie punkten, wenn sie sich für ein inklusives und barrierefreies Produkt und eine entsprechende Kultur einsetzen. Es zeigt, dass das Unternehmen Verantwortung übernimmt.    Sechs Schritte zur Barrierefreiheit  Um die praktische Umsetzung dieser Richtlinie zu bewerkstelligen, müssen Unternehmen das notwendige Fachwissen aufbauen und ihre Mitarbeiter – insbesondere ihre IT-Teams – ausreichend schulen. Ein Fahrplan zur Einhaltung der BFSG könnte dann so aussehen:  1. Schulung und Wissensaufbau: Schulen Sie alle beteiligten Abteilungen in den einschlägigen Regeln und Vorschriften. Auf technologischer Ebene benötigen IT-Teams Wissen zur Implementierung semantischer HTML, der richtigen Nutzung von ARIA-Tags (Accessible Rich Internet Applications; spezialisierte HTML-Attribute, die die Zugänglichkeit von Webanwendungen für Menschen mit Behinderungen verbessern) und dem Umgang mit Tools zur Überprüfung der Barrierefreiheit wie WAVE, Axe oder Lighthouse. Regelmäßige Fortbildungen helfen, Mitarbeiter auf dem neuesten Stand zu halten.  2. Bestandsaufnahme: Analysieren Sie Ihre digitalen Angebote mithilfe solcher spezialisierten Barrierefreiheits-Tools. Diese scannen Ihre Angebote auf Konformität mit den WCAG 2.1-Standards und identifizieren problematische Bereiche wie unzureichende Farbkontraste, fehlende Alternativtexte für Bilder oder unzugängliche Formularelemente.   3. Planung: Ein detaillierter Plan zur Implementierung von Barrierefreiheit legt die Behandlung, Kategorisierung und Priorisierung der festgestellten Probleme fest und weist die erforderlichen materiellen und personellen Ressourcen zu. Ziehen Sie die Durchführung eines jährlichen Voluntary Product Accessibility Template (VPAT) in Betracht, um zu sehen, wie Barrierefreiheitsstandards erfüllt werden und um die kritischsten Probleme anzugehen.  4. Umsetzung: Passen Sie Ihre digitalen Inhalte und Strukturen an die WCAG 2.1-Standards an. Achten Sie dabei darauf, dass sich die Anpassungen nicht nur auf visuelle, sondern auch auf interaktive Elemente auswirken, damit unterstützende Technologien den Inhalt richtig interpretieren können.  5. Nutzer-Feedback: Kein anderes Instrument ersetzt die frühzeitige Einbindung von Nutzern mit Beeinträchtigungen in den Entwicklungsprozess. Das direkte Feedback Betroffener hilft, Barrieren frühzeitig zu identifizieren und zu adressieren. Sammeln Sie außerdem kontinuierlich Informationen von Nutzern, um die praktische Relevanz der Barrierefreiheit sicherzustellen.   6. Überprüfung: Integrieren Sie regelmäßige manuelle und automatische Überprüfungen in den Entwicklungsprozess. Verwenden Sie Tools wie JAWS oder NVDA, um zu prüfen, wie Ihre Website von Nutzern mit Beeinträchtigungen wahrgenommen wird. Verstehen Sie Barrierefreiheit nicht als einmaliges Projekt, sondern als fortlaufenden Prozess, der regelmäßige Updates und Überprüfungen erfordert.    Fallstudie: Barrierefreies Lernen bei qBeyond Ein Beispiel für barrierefreies Lernen ist die Einführung der Udemy Business-Plattform des IT-Anbieters qBeyond. Hier musste die E-Learning-Plattform den Praxistest gemäß ihrer Selbstverpflichtung zur Barrierefreiheit bestehen. Der blinde Manuel Osswald, der bei qBeyond eine Ausbildung zum Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung absolviert, nutzte sie, um sich in der Programmiersprache Python weiterzubilden. “Die Nutzung mit einem Screenreader verlief reibungslos”, berichtet Osswald. “Ich konnte durch die Kurse navigieren und alle Inhalte erfassen, da die Videos immer durch Begleitmaterialien wie Quellcode unterstützt werden.”   srcset="https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Manuel_Osswald_1.jpg?quality=50&strip=all 1920w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Manuel_Osswald_1.jpg?resize=300%2C168&quality=50&strip=all 300w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Manuel_Osswald_1.jpg?resize=768%2C432&quality=50&strip=all 768w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Manuel_Osswald_1.jpg?resize=1024%2C576&quality=50&strip=all 1024w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Manuel_Osswald_1.jpg?resize=1536%2C864&quality=50&strip=all 1536w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Manuel_Osswald_1.jpg?resize=1240%2C697&quality=50&strip=all 1240w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Manuel_Osswald_1.jpg?resize=150%2C84&quality=50&strip=all 150w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Manuel_Osswald_1.jpg?resize=854%2C480&quality=50&strip=all 854w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Manuel_Osswald_1.jpg?resize=640%2C360&quality=50&strip=all 640w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Manuel_Osswald_1.jpg?resize=444%2C250&quality=50&strip=all 444w" width="1024" height="576" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px">Der blinde Manuel Osswald hat sich mit Hilfe eines Screenreader in der Programmiersprache Python weitergebildet. Osswald – qBeyond Für Osswald war auch entscheidend, dass die Plattform eine durchgängig barrierefreie Benutzeroberfläche bietet. So konnte er den Lernstoff nicht nur auditiv, sondern auch über Brailleschrift erfassen, was zum Beispiel bei Code-Beispielen relevant war. “Es ist uns wichtig, dass unsere Schulungen den Bedürfnissen aller Mitarbeiter entsprechen”, sagt Katrin Jesse, New Work Leader bei qBeyond. Sie ist mit dem Einsatz in der Schulungspraxis zufrieden: “Die Einführung von barrierefreien Lernpfaden unterstützt unsere Mitarbeiter bei der Weiterentwicklung ihrer Fähigkeiten – unabhängig von speziellen Bedürfnissen.”      Fazit Das BFSG stellt Unternehmen vor Herausforderungen, bietet ihnen aber auch die Möglichkeit, Vorreiter in Sachen Inklusion und Benutzerfreundlichkeit zu werden. Betriebe, die ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten, können ihre Reichweite und ihren Ruf verbessern und gleichzeitig zu einer integrativeren Gesellschaft beitragen. Die Umsetzung von Inklusion als Teil von ESG-Standards beeinflusst nicht nur zunehmend die Kaufentscheidungen von Kunden, sondern ist auch ein Förder- und Subventionskriterium. Das Engagement kann sich deshalb nicht nur ethisch, sondern auch wirtschaftlich auszahlen.  

Digitale Barrierefreiheit – Pflicht und Chance zugleich​ srcset="https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Barrierefreiheit.jpg?quality=50&strip=all 2493w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Barrierefreiheit.jpg?resize=300%2C168&quality=50&strip=all 300w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Barrierefreiheit.jpg?resize=768%2C432&quality=50&strip=all 768w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Barrierefreiheit.jpg?resize=1024%2C576&quality=50&strip=all 1024w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Barrierefreiheit.jpg?resize=1536%2C864&quality=50&strip=all 1536w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Barrierefreiheit.jpg?resize=2048%2C1152&quality=50&strip=all 2048w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Barrierefreiheit.jpg?resize=1240%2C697&quality=50&strip=all 1240w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Barrierefreiheit.jpg?resize=150%2C84&quality=50&strip=all 150w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Barrierefreiheit.jpg?resize=854%2C480&quality=50&strip=all 854w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Barrierefreiheit.jpg?resize=640%2C360&quality=50&strip=all 640w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Barrierefreiheit.jpg?resize=444%2C250&quality=50&strip=all 444w" width="1024" height="576" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px">Unternehmen sind ab Mitte 2025 gesetzlich verpflichtet, für digitale Barrierefreiheit zu sorgen. Die Weichen dafür rechtzeitig zu stellen, kann sich nicht nur ethisch, sondern auch wirtschaftlich auszahlen. Blackboard – shutterstock 2159204803 Ab Juli 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen zugänglich sind. Doch aktuell gelten nur zehn Prozent der Websites weltweit als barrierefrei.   In den Geltungsbereich des BFSG fallen Unternehmen, die digitale Angebote wie Websites, Apps und Online-Shops bereitstellen. In Zeiten rasch fortschreitender Digitalisierung sind das praktisch alle. Betriebe sind nun aufgefordert, ihre digitalen Angebote an anerkannte Standards wie die “Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1” anzupassen. In Deutschland ist die “Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)” der maßgebliche Ausführungsbeschluss.    Der Weg zur Barrierefreiheit ist lang Die Liste der Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen müssen, um ihre Dienste barrierefrei und BSFG-konform zu gestalten, ist lang. Nach den vier Grundsätzen der Wahrnehmbarkeit, Benutzbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit müssen sie beispielsweise Textalternativen anbieten, Erklärungen in einfacher Sprache weitergeben und die Kompatibilität mit unterstützenden Technologien wie Bildschirmlesegeräten sicherstellen. Das bedeutet etwa, dass alle Bilder und Grafiken mit erklärenden Texten und Videos mit Untertiteln versehen werden müssen.  Obwohl das BFSG bereits in einem halben Jahr in Kraft tritt, sind laut aktuellen Schätzungen 90 Prozent der Websites weltweit noch nicht barrierefrei. Viele Unternehmen unterschätzen die Komplexität der Umsetzung oder sind sich der gesetzlichen Anforderungen noch gar nicht bewusst. Unzureichende Ressourcen, fehlende Priorisierung der Barrierefreiheit, vor allem aber mangelndes Fachwissen sind für den massiven Rückstand verantwortlich.     Barrierefreiheit bietet Vorteile Die Folgen von Verstößen reichen von Bußgeldern über weitere rechtliche Schritte inklusive der Untersagung des Weiterbetriebes der beanstandeten Dienste bis hin zum Risiko eines Reputationsverlustes.   Gestalten Firmen ihre Dienstleistungen dagegen barrierefrei, können sie Menschen mit Behinderungen, ältere Kunden und Nutzer mit vorübergehenden Einschränkungen besser erreichen und so ihre Zielgruppe erweitern. Auch gegenüber anderen Kunden sowie beim Employer Branding können sie punkten, wenn sie sich für ein inklusives und barrierefreies Produkt und eine entsprechende Kultur einsetzen. Es zeigt, dass das Unternehmen Verantwortung übernimmt.    Sechs Schritte zur Barrierefreiheit  Um die praktische Umsetzung dieser Richtlinie zu bewerkstelligen, müssen Unternehmen das notwendige Fachwissen aufbauen und ihre Mitarbeiter – insbesondere ihre IT-Teams – ausreichend schulen. Ein Fahrplan zur Einhaltung der BFSG könnte dann so aussehen:  1. Schulung und Wissensaufbau: Schulen Sie alle beteiligten Abteilungen in den einschlägigen Regeln und Vorschriften. Auf technologischer Ebene benötigen IT-Teams Wissen zur Implementierung semantischer HTML, der richtigen Nutzung von ARIA-Tags (Accessible Rich Internet Applications; spezialisierte HTML-Attribute, die die Zugänglichkeit von Webanwendungen für Menschen mit Behinderungen verbessern) und dem Umgang mit Tools zur Überprüfung der Barrierefreiheit wie WAVE, Axe oder Lighthouse. Regelmäßige Fortbildungen helfen, Mitarbeiter auf dem neuesten Stand zu halten.  2. Bestandsaufnahme: Analysieren Sie Ihre digitalen Angebote mithilfe solcher spezialisierten Barrierefreiheits-Tools. Diese scannen Ihre Angebote auf Konformität mit den WCAG 2.1-Standards und identifizieren problematische Bereiche wie unzureichende Farbkontraste, fehlende Alternativtexte für Bilder oder unzugängliche Formularelemente.   3. Planung: Ein detaillierter Plan zur Implementierung von Barrierefreiheit legt die Behandlung, Kategorisierung und Priorisierung der festgestellten Probleme fest und weist die erforderlichen materiellen und personellen Ressourcen zu. Ziehen Sie die Durchführung eines jährlichen Voluntary Product Accessibility Template (VPAT) in Betracht, um zu sehen, wie Barrierefreiheitsstandards erfüllt werden und um die kritischsten Probleme anzugehen.  4. Umsetzung: Passen Sie Ihre digitalen Inhalte und Strukturen an die WCAG 2.1-Standards an. Achten Sie dabei darauf, dass sich die Anpassungen nicht nur auf visuelle, sondern auch auf interaktive Elemente auswirken, damit unterstützende Technologien den Inhalt richtig interpretieren können.  5. Nutzer-Feedback: Kein anderes Instrument ersetzt die frühzeitige Einbindung von Nutzern mit Beeinträchtigungen in den Entwicklungsprozess. Das direkte Feedback Betroffener hilft, Barrieren frühzeitig zu identifizieren und zu adressieren. Sammeln Sie außerdem kontinuierlich Informationen von Nutzern, um die praktische Relevanz der Barrierefreiheit sicherzustellen.   6. Überprüfung: Integrieren Sie regelmäßige manuelle und automatische Überprüfungen in den Entwicklungsprozess. Verwenden Sie Tools wie JAWS oder NVDA, um zu prüfen, wie Ihre Website von Nutzern mit Beeinträchtigungen wahrgenommen wird. Verstehen Sie Barrierefreiheit nicht als einmaliges Projekt, sondern als fortlaufenden Prozess, der regelmäßige Updates und Überprüfungen erfordert.    Fallstudie: Barrierefreies Lernen bei qBeyond Ein Beispiel für barrierefreies Lernen ist die Einführung der Udemy Business-Plattform des IT-Anbieters qBeyond. Hier musste die E-Learning-Plattform den Praxistest gemäß ihrer Selbstverpflichtung zur Barrierefreiheit bestehen. Der blinde Manuel Osswald, der bei qBeyond eine Ausbildung zum Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung absolviert, nutzte sie, um sich in der Programmiersprache Python weiterzubilden. “Die Nutzung mit einem Screenreader verlief reibungslos”, berichtet Osswald. “Ich konnte durch die Kurse navigieren und alle Inhalte erfassen, da die Videos immer durch Begleitmaterialien wie Quellcode unterstützt werden.”   srcset="https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Manuel_Osswald_1.jpg?quality=50&strip=all 1920w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Manuel_Osswald_1.jpg?resize=300%2C168&quality=50&strip=all 300w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Manuel_Osswald_1.jpg?resize=768%2C432&quality=50&strip=all 768w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Manuel_Osswald_1.jpg?resize=1024%2C576&quality=50&strip=all 1024w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Manuel_Osswald_1.jpg?resize=1536%2C864&quality=50&strip=all 1536w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Manuel_Osswald_1.jpg?resize=1240%2C697&quality=50&strip=all 1240w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Manuel_Osswald_1.jpg?resize=150%2C84&quality=50&strip=all 150w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Manuel_Osswald_1.jpg?resize=854%2C480&quality=50&strip=all 854w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Manuel_Osswald_1.jpg?resize=640%2C360&quality=50&strip=all 640w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Manuel_Osswald_1.jpg?resize=444%2C250&quality=50&strip=all 444w" width="1024" height="576" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px">Der blinde Manuel Osswald hat sich mit Hilfe eines Screenreader in der Programmiersprache Python weitergebildet. Osswald – qBeyond Für Osswald war auch entscheidend, dass die Plattform eine durchgängig barrierefreie Benutzeroberfläche bietet. So konnte er den Lernstoff nicht nur auditiv, sondern auch über Brailleschrift erfassen, was zum Beispiel bei Code-Beispielen relevant war. “Es ist uns wichtig, dass unsere Schulungen den Bedürfnissen aller Mitarbeiter entsprechen”, sagt Katrin Jesse, New Work Leader bei qBeyond. Sie ist mit dem Einsatz in der Schulungspraxis zufrieden: “Die Einführung von barrierefreien Lernpfaden unterstützt unsere Mitarbeiter bei der Weiterentwicklung ihrer Fähigkeiten – unabhängig von speziellen Bedürfnissen.”      Fazit Das BFSG stellt Unternehmen vor Herausforderungen, bietet ihnen aber auch die Möglichkeit, Vorreiter in Sachen Inklusion und Benutzerfreundlichkeit zu werden. Betriebe, die ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten, können ihre Reichweite und ihren Ruf verbessern und gleichzeitig zu einer integrativeren Gesellschaft beitragen. Die Umsetzung von Inklusion als Teil von ESG-Standards beeinflusst nicht nur zunehmend die Kaufentscheidungen von Kunden, sondern ist auch ein Förder- und Subventionskriterium. Das Engagement kann sich deshalb nicht nur ethisch, sondern auch wirtschaftlich auszahlen. 

Digitale Barrierefreiheit – Pflicht und Chance zugleich​

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In Deutschland ist die “Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)” der maßgebliche Ausführungsbeschluss.    Der Weg zur Barrierefreiheit ist lang Die Liste der Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen müssen, um ihre Dienste barrierefrei und BSFG-konform zu gestalten, ist lang. Nach den vier Grundsätzen der Wahrnehmbarkeit, Benutzbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit müssen sie beispielsweise Textalternativen anbieten, Erklärungen in einfacher Sprache weitergeben und die Kompatibilität mit unterstützenden Technologien wie Bildschirmlesegeräten sicherstellen. Das bedeutet etwa, dass alle Bilder und Grafiken mit erklärenden Texten und Videos mit Untertiteln versehen werden müssen.  Obwohl das BFSG bereits in einem halben Jahr in Kraft tritt, sind laut aktuellen Schätzungen 90 Prozent der Websites weltweit noch nicht barrierefrei. Viele Unternehmen unterschätzen die Komplexität der Umsetzung oder sind sich der gesetzlichen Anforderungen noch gar nicht bewusst. Unzureichende Ressourcen, fehlende Priorisierung der Barrierefreiheit, vor allem aber mangelndes Fachwissen sind für den massiven Rückstand verantwortlich.     Barrierefreiheit bietet Vorteile Die Folgen von Verstößen reichen von Bußgeldern über weitere rechtliche Schritte inklusive der Untersagung des Weiterbetriebes der beanstandeten Dienste bis hin zum Risiko eines Reputationsverlustes.   Gestalten Firmen ihre Dienstleistungen dagegen barrierefrei, können sie Menschen mit Behinderungen, ältere Kunden und Nutzer mit vorübergehenden Einschränkungen besser erreichen und so ihre Zielgruppe erweitern. Auch gegenüber anderen Kunden sowie beim Employer Branding können sie punkten, wenn sie sich für ein inklusives und barrierefreies Produkt und eine entsprechende Kultur einsetzen. Es zeigt, dass das Unternehmen Verantwortung übernimmt.    Sechs Schritte zur Barrierefreiheit  Um die praktische Umsetzung dieser Richtlinie zu bewerkstelligen, müssen Unternehmen das notwendige Fachwissen aufbauen und ihre Mitarbeiter – insbesondere ihre IT-Teams – ausreichend schulen. Ein Fahrplan zur Einhaltung der BFSG könnte dann so aussehen:  1. Schulung und Wissensaufbau: Schulen Sie alle beteiligten Abteilungen in den einschlägigen Regeln und Vorschriften. Auf technologischer Ebene benötigen IT-Teams Wissen zur Implementierung semantischer HTML, der richtigen Nutzung von ARIA-Tags (Accessible Rich Internet Applications; spezialisierte HTML-Attribute, die die Zugänglichkeit von Webanwendungen für Menschen mit Behinderungen verbessern) und dem Umgang mit Tools zur Überprüfung der Barrierefreiheit wie WAVE, Axe oder Lighthouse. Regelmäßige Fortbildungen helfen, Mitarbeiter auf dem neuesten Stand zu halten.  2. Bestandsaufnahme: Analysieren Sie Ihre digitalen Angebote mithilfe solcher spezialisierten Barrierefreiheits-Tools. Diese scannen Ihre Angebote auf Konformität mit den WCAG 2.1-Standards und identifizieren problematische Bereiche wie unzureichende Farbkontraste, fehlende Alternativtexte für Bilder oder unzugängliche Formularelemente.   3. Planung: Ein detaillierter Plan zur Implementierung von Barrierefreiheit legt die Behandlung, Kategorisierung und Priorisierung der festgestellten Probleme fest und weist die erforderlichen materiellen und personellen Ressourcen zu. Ziehen Sie die Durchführung eines jährlichen Voluntary Product Accessibility Template (VPAT) in Betracht, um zu sehen, wie Barrierefreiheitsstandards erfüllt werden und um die kritischsten Probleme anzugehen.  4. Umsetzung: Passen Sie Ihre digitalen Inhalte und Strukturen an die WCAG 2.1-Standards an. Achten Sie dabei darauf, dass sich die Anpassungen nicht nur auf visuelle, sondern auch auf interaktive Elemente auswirken, damit unterstützende Technologien den Inhalt richtig interpretieren können.  5. Nutzer-Feedback: Kein anderes Instrument ersetzt die frühzeitige Einbindung von Nutzern mit Beeinträchtigungen in den Entwicklungsprozess. Das direkte Feedback Betroffener hilft, Barrieren frühzeitig zu identifizieren und zu adressieren. Sammeln Sie außerdem kontinuierlich Informationen von Nutzern, um die praktische Relevanz der Barrierefreiheit sicherzustellen.   6. Überprüfung: Integrieren Sie regelmäßige manuelle und automatische Überprüfungen in den Entwicklungsprozess. Verwenden Sie Tools wie JAWS oder NVDA, um zu prüfen, wie Ihre Website von Nutzern mit Beeinträchtigungen wahrgenommen wird. Verstehen Sie Barrierefreiheit nicht als einmaliges Projekt, sondern als fortlaufenden Prozess, der regelmäßige Updates und Überprüfungen erfordert.    Fallstudie: Barrierefreies Lernen bei qBeyond Ein Beispiel für barrierefreies Lernen ist die Einführung der Udemy Business-Plattform des IT-Anbieters qBeyond. Hier musste die E-Learning-Plattform den Praxistest gemäß ihrer Selbstverpflichtung zur Barrierefreiheit bestehen. Der blinde Manuel Osswald, der bei qBeyond eine Ausbildung zum Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung absolviert, nutzte sie, um sich in der Programmiersprache Python weiterzubilden. “Die Nutzung mit einem Screenreader verlief reibungslos”, berichtet Osswald. “Ich konnte durch die Kurse navigieren und alle Inhalte erfassen, da die Videos immer durch Begleitmaterialien wie Quellcode unterstützt werden.”   srcset=”https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Manuel_Osswald_1.jpg?quality=50&strip=all 1920w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Manuel_Osswald_1.jpg?resize=300%2C168&quality=50&strip=all 300w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Manuel_Osswald_1.jpg?resize=768%2C432&quality=50&strip=all 768w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Manuel_Osswald_1.jpg?resize=1024%2C576&quality=50&strip=all 1024w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Manuel_Osswald_1.jpg?resize=1536%2C864&quality=50&strip=all 1536w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Manuel_Osswald_1.jpg?resize=1240%2C697&quality=50&strip=all 1240w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Manuel_Osswald_1.jpg?resize=150%2C84&quality=50&strip=all 150w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Manuel_Osswald_1.jpg?resize=854%2C480&quality=50&strip=all 854w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Manuel_Osswald_1.jpg?resize=640%2C360&quality=50&strip=all 640w, https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/12/Manuel_Osswald_1.jpg?resize=444%2C250&quality=50&strip=all 444w” width=”1024″ height=”576″ sizes=”(max-width: 1024px) 100vw, 1024px”>Der blinde Manuel Osswald hat sich mit Hilfe eines Screenreader in der Programmiersprache Python weitergebildet. Osswald – qBeyond Für Osswald war auch entscheidend, dass die Plattform eine durchgängig barrierefreie Benutzeroberfläche bietet. So konnte er den Lernstoff nicht nur auditiv, sondern auch über Brailleschrift erfassen, was zum Beispiel bei Code-Beispielen relevant war. “Es ist uns wichtig, dass unsere Schulungen den Bedürfnissen aller Mitarbeiter entsprechen”, sagt Katrin Jesse, New Work Leader bei qBeyond. Sie ist mit dem Einsatz in der Schulungspraxis zufrieden: “Die Einführung von barrierefreien Lernpfaden unterstützt unsere Mitarbeiter bei der Weiterentwicklung ihrer Fähigkeiten – unabhängig von speziellen Bedürfnissen.”      Fazit Das BFSG stellt Unternehmen vor Herausforderungen, bietet ihnen aber auch die Möglichkeit, Vorreiter in Sachen Inklusion und Benutzerfreundlichkeit zu werden. Betriebe, die ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten, können ihre Reichweite und ihren Ruf verbessern und gleichzeitig zu einer integrativeren Gesellschaft beitragen. Die Umsetzung von Inklusion als Teil von ESG-Standards beeinflusst nicht nur zunehmend die Kaufentscheidungen von Kunden, sondern ist auch ein Förder- und Subventionskriterium. Das Engagement kann sich deshalb nicht nur ethisch, sondern auch wirtschaftlich auszahlen.  

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