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Der Digital Services Act funktioniert nicht​

Aus Sicht von Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts, zeigt der Digital Services Act bis dato nur sehr begrenzten Erfolg.BKA Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), fordert eine schärfere Aufsicht über die großen Social-Media-Plattformen im Netz. Der Versuch der Europäischen Union die User von Facebook, X und Co. mit dem Digital Services Act besser zu schützen, habe leider bisher nur sehr beschränkten Erfolg, konstatiert Münch in einem Gespräch mit der ZEIT. Das Gesetz über digitale Dienste ist auf europäischer Ebene am 16. November 2022 in Kraft getreten. In Deutschland greifen die Vorschriften seit dem 14. Mai 2024. Was ist der Digital Services Act? Eigentlich sollte das Regelwerk Social-Media-Anbieter dazu verpflichten, illegale Inhalte wie Hassreden oder Terrorpropaganda zu entfernen und mit Behörden wie dem BKA zusammenzuarbeiten. Doch die Regelung zur Meldepflicht sei extrem schwammig ausgestaltet, kritisiert der BKA-Präsident. „Gemeldet werden müssen nur Inhalte zu Straftaten, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person darstellen“, so Münch. „Es ist aber nicht geregelt, was genau darunter zu verstehen ist und wie gemeldet werden muss. Außerdem fehlt es, zumindest bislang, an Konsequenzen.“  “Gewinne werden gern gemacht, soziale Verantwortung lieber outgesourct”  Deutschlands oberster Kriminaler verweist auf aktuelle Zahlen. 2024 habe seine Behörde, abgesehen von den Meldungen im Bereich sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige, gerade einmal 92 Meldungen von allen großen Anbietern zusammen bekommen – vor allem zu Hasskriminalität, Suiziden und Amok-Drohungen oder anderen Gewaltdelikten. Münchs Fazit: „Die großen Social-Media-Unternehmen kümmern sich einfach nicht.“  Mehr Hintergründe zum Digital Services Act: Digitale-Dienste-Gesetz: Wissing will Plattformbetreiber stärker in die Pflicht nehmen EU-Untersuchung: X/Twitter verstößt in 3 Punkten gegen Digital Services Act Meta, Apple, Google & Co.: Big Tech zahlt 113 Millionen für Lobbyarbeit in Brüssel Das BKA selbst ist laut seinem Präsidenten mittlerweile technisch durchaus in der Lage, terroristische und strafrechtliche Inhalte zu erkennen. „Wir haben allein in diesem Jahr bis einschließlich Oktober über 400 Entfernungsanordnungen sowie fast 14.000 Löschersuchen an die Provider gestellt. Bis auf zwei Fallkonstellationen wurden alle Entfernungsanordnungen umgesetzt. Die Umsetzungsrate bei den Löschersuchen liegt bei fast 88 Prozent.“  Von einem Erfolg will Münch an dieser Stelle allerdings nicht sprechen. „Hohe Gewinne werden gern gemacht, die soziale Verantwortung wird von den Unternehmen aber lieber outgesourct“, kritisiert er die Plattformbetreiber. „Wir reden bei Social-Media-Plattformen über ein Produkt, das auf dem Markt ist und gefährliche Nebenwirkungen hat.“  Algorithmen befördern die Polarisierung der Gesellschaft Bedenken, dass durch eine schärfere Beobachtung der Inhalte die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden könnte, teilt Münch nicht. „Ich rede nicht über Inhalte, die sich im rechtlich erlaubten Rahmen bewegen, das ist Meinungsfreiheit.“ Wenn jedoch strafrechtliche Grenzen überschritten würden, dann müsse das Konsequenzen haben.  width="100%" height="152" frameborder="0" allowfullscreen allow="autoplay; clipboard-write; encrypted-media; fullscreen; picture-in-picture" loading="lazy" src="https://open.spotify.com/embed/episode/073Ftu9wc76gPLEDqyfOwb?utm_source=oembed"> Münch warnt außerdem davor, dass die Plattformen Radikalisierung förderten, indem die Algorithmen einseitig Meinungen oder gar Propaganda verstärkten. „Unser Gehirn ist so gepolt, dass eine Botschaft durch häufige Wiederholung als wahr hängen bleibt“, beschreibt der BKA-Mann die Auswirkungen. „Kein Wunder, dass sich die Gesellschaft polarisiert, wenn Empfehlungsalgorithmen genau das fördern.“ 

Der Digital Services Act funktioniert nicht​ Aus Sicht von Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts, zeigt der Digital Services Act bis dato nur sehr begrenzten Erfolg.BKA Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), fordert eine schärfere Aufsicht über die großen Social-Media-Plattformen im Netz. Der Versuch der Europäischen Union die User von Facebook, X und Co. mit dem Digital Services Act besser zu schützen, habe leider bisher nur sehr beschränkten Erfolg, konstatiert Münch in einem Gespräch mit der ZEIT. Das Gesetz über digitale Dienste ist auf europäischer Ebene am 16. November 2022 in Kraft getreten. In Deutschland greifen die Vorschriften seit dem 14. Mai 2024. Was ist der Digital Services Act? Eigentlich sollte das Regelwerk Social-Media-Anbieter dazu verpflichten, illegale Inhalte wie Hassreden oder Terrorpropaganda zu entfernen und mit Behörden wie dem BKA zusammenzuarbeiten. Doch die Regelung zur Meldepflicht sei extrem schwammig ausgestaltet, kritisiert der BKA-Präsident. „Gemeldet werden müssen nur Inhalte zu Straftaten, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person darstellen“, so Münch. „Es ist aber nicht geregelt, was genau darunter zu verstehen ist und wie gemeldet werden muss. Außerdem fehlt es, zumindest bislang, an Konsequenzen.“  “Gewinne werden gern gemacht, soziale Verantwortung lieber outgesourct”  Deutschlands oberster Kriminaler verweist auf aktuelle Zahlen. 2024 habe seine Behörde, abgesehen von den Meldungen im Bereich sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige, gerade einmal 92 Meldungen von allen großen Anbietern zusammen bekommen – vor allem zu Hasskriminalität, Suiziden und Amok-Drohungen oder anderen Gewaltdelikten. Münchs Fazit: „Die großen Social-Media-Unternehmen kümmern sich einfach nicht.“  Mehr Hintergründe zum Digital Services Act: Digitale-Dienste-Gesetz: Wissing will Plattformbetreiber stärker in die Pflicht nehmen EU-Untersuchung: X/Twitter verstößt in 3 Punkten gegen Digital Services Act Meta, Apple, Google & Co.: Big Tech zahlt 113 Millionen für Lobbyarbeit in Brüssel Das BKA selbst ist laut seinem Präsidenten mittlerweile technisch durchaus in der Lage, terroristische und strafrechtliche Inhalte zu erkennen. „Wir haben allein in diesem Jahr bis einschließlich Oktober über 400 Entfernungsanordnungen sowie fast 14.000 Löschersuchen an die Provider gestellt. Bis auf zwei Fallkonstellationen wurden alle Entfernungsanordnungen umgesetzt. Die Umsetzungsrate bei den Löschersuchen liegt bei fast 88 Prozent.“  Von einem Erfolg will Münch an dieser Stelle allerdings nicht sprechen. „Hohe Gewinne werden gern gemacht, die soziale Verantwortung wird von den Unternehmen aber lieber outgesourct“, kritisiert er die Plattformbetreiber. „Wir reden bei Social-Media-Plattformen über ein Produkt, das auf dem Markt ist und gefährliche Nebenwirkungen hat.“  Algorithmen befördern die Polarisierung der Gesellschaft Bedenken, dass durch eine schärfere Beobachtung der Inhalte die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden könnte, teilt Münch nicht. „Ich rede nicht über Inhalte, die sich im rechtlich erlaubten Rahmen bewegen, das ist Meinungsfreiheit.“ Wenn jedoch strafrechtliche Grenzen überschritten würden, dann müsse das Konsequenzen haben.  width="100%" height="152" frameborder="0" allowfullscreen allow="autoplay; clipboard-write; encrypted-media; fullscreen; picture-in-picture" loading="lazy" src="https://open.spotify.com/embed/episode/073Ftu9wc76gPLEDqyfOwb?utm_source=oembed"> Münch warnt außerdem davor, dass die Plattformen Radikalisierung förderten, indem die Algorithmen einseitig Meinungen oder gar Propaganda verstärkten. „Unser Gehirn ist so gepolt, dass eine Botschaft durch häufige Wiederholung als wahr hängen bleibt“, beschreibt der BKA-Mann die Auswirkungen. „Kein Wunder, dass sich die Gesellschaft polarisiert, wenn Empfehlungsalgorithmen genau das fördern.“

Der Digital Services Act funktioniert nicht​

Aus Sicht von Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts, zeigt der Digital Services Act bis dato nur sehr begrenzten Erfolg.BKA Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), fordert eine schärfere Aufsicht über die großen Social-Media-Plattformen im Netz. Der Versuch der Europäischen Union die User von Facebook, X und Co. mit dem Digital Services Act besser zu schützen, habe leider bisher nur sehr beschränkten Erfolg, konstatiert Münch in einem Gespräch mit der ZEIT. Das Gesetz über digitale Dienste ist auf europäischer Ebene am 16. November 2022 in Kraft getreten. In Deutschland greifen die Vorschriften seit dem 14. Mai 2024. Was ist der Digital Services Act? Eigentlich sollte das Regelwerk Social-Media-Anbieter dazu verpflichten, illegale Inhalte wie Hassreden oder Terrorpropaganda zu entfernen und mit Behörden wie dem BKA zusammenzuarbeiten. Doch die Regelung zur Meldepflicht sei extrem schwammig ausgestaltet, kritisiert der BKA-Präsident. „Gemeldet werden müssen nur Inhalte zu Straftaten, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person darstellen“, so Münch. „Es ist aber nicht geregelt, was genau darunter zu verstehen ist und wie gemeldet werden muss. Außerdem fehlt es, zumindest bislang, an Konsequenzen.“  “Gewinne werden gern gemacht, soziale Verantwortung lieber outgesourct”  Deutschlands oberster Kriminaler verweist auf aktuelle Zahlen. 2024 habe seine Behörde, abgesehen von den Meldungen im Bereich sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige, gerade einmal 92 Meldungen von allen großen Anbietern zusammen bekommen – vor allem zu Hasskriminalität, Suiziden und Amok-Drohungen oder anderen Gewaltdelikten. Münchs Fazit: „Die großen Social-Media-Unternehmen kümmern sich einfach nicht.“  Mehr Hintergründe zum Digital Services Act: Digitale-Dienste-Gesetz: Wissing will Plattformbetreiber stärker in die Pflicht nehmen EU-Untersuchung: X/Twitter verstößt in 3 Punkten gegen Digital Services Act Meta, Apple, Google & Co.: Big Tech zahlt 113 Millionen für Lobbyarbeit in Brüssel Das BKA selbst ist laut seinem Präsidenten mittlerweile technisch durchaus in der Lage, terroristische und strafrechtliche Inhalte zu erkennen. „Wir haben allein in diesem Jahr bis einschließlich Oktober über 400 Entfernungsanordnungen sowie fast 14.000 Löschersuchen an die Provider gestellt. Bis auf zwei Fallkonstellationen wurden alle Entfernungsanordnungen umgesetzt. Die Umsetzungsrate bei den Löschersuchen liegt bei fast 88 Prozent.“  Von einem Erfolg will Münch an dieser Stelle allerdings nicht sprechen. „Hohe Gewinne werden gern gemacht, die soziale Verantwortung wird von den Unternehmen aber lieber outgesourct“, kritisiert er die Plattformbetreiber. „Wir reden bei Social-Media-Plattformen über ein Produkt, das auf dem Markt ist und gefährliche Nebenwirkungen hat.“  Algorithmen befördern die Polarisierung der Gesellschaft Bedenken, dass durch eine schärfere Beobachtung der Inhalte die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden könnte, teilt Münch nicht. „Ich rede nicht über Inhalte, die sich im rechtlich erlaubten Rahmen bewegen, das ist Meinungsfreiheit.“ Wenn jedoch strafrechtliche Grenzen überschritten würden, dann müsse das Konsequenzen haben.  width=”100%” height=”152″ frameborder=”0″ allowfullscreen allow=”autoplay; clipboard-write; encrypted-media; fullscreen; picture-in-picture” loading=”lazy” src=”https://open.spotify.com/embed/episode/073Ftu9wc76gPLEDqyfOwb?utm_source=oembed”> Münch warnt außerdem davor, dass die Plattformen Radikalisierung förderten, indem die Algorithmen einseitig Meinungen oder gar Propaganda verstärkten. „Unser Gehirn ist so gepolt, dass eine Botschaft durch häufige Wiederholung als wahr hängen bleibt“, beschreibt der BKA-Mann die Auswirkungen. „Kein Wunder, dass sich die Gesellschaft polarisiert, wenn Empfehlungsalgorithmen genau das fördern.“ 

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