Chinesische Firmen sollen Nutzerdaten im großen Stil Richtung Peking schicken und dafür zur Rechenschaft gezogen werden. shutterstock.com – davidhirjak Auch im neuen Jahr 2025 geht Max Schrems unermüdlicher Kampf für Datenschutz weiter. Der Österreicher und seine Organisation „None of Your Business“ (noyb) hat Beschwerden gegen verschiedene chinesische Unternehmen in mehreren EU-Ländern eingereicht: TikTok in Griechenland Xiaomi in Griechenland SHEIN in Italien AliExpress in Belgien WeChat in den Niederlanden Temu in Österreich Diverse Verstöße gegen den Datenschutz Nach Ansicht von noyb verstoßen die chinesischen Unternehmen gegen Kapitel V der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere gegen die Artikel 44 (allgemeine Übermittlungsgrundsätze), 46 (fehlende Garantien) und 46 (1) (Versäumnis, angemessene Folgenabschätzungen durchzuführen). „Laut ihren Datenschutzerklärungen übermitteln AliExpress, SHEIN, TikTok und Xiaomi Daten nach China“, so noyb. „Temu und WeChat erwähnen Übertragungen in Drittländer. Gemäß der Unternehmensstruktur von Temu und WeChat schließt dies höchstwahrscheinlich China ein.“ Der Staat kann jederzeit mitlesen Noyb kritisiert, dass chinesische Behörden unbegrenzten Zugang zu Nutzerdaten verlangen und Unternehmen wie Xiaomi dies bestätigt haben. Die Firmen seien gesetzlich verpflichtet, diesen Forderungen nachzukommen. Zudem existiere in China keine unabhängige Datenschutzbehörde, die staatliche Überwachung kontrollieren könne. „In Anbetracht der Tatsache, dass China ein autoritärer Überwachungsstaat ist, ist es glasklar, dass China nicht das gleiche Maß an Datenschutz bietet wie die EU“, erklärte die Datenschutzanwältin von noyb, Kleanthi Sardeli. Bereits Schweigen ist verboten und teuer Nach Angaben der Datenschützer habe keines der Unternehmen auf Anfragen im Rahmen der Allgemeinen Datenschutzverordnung (GDPR) geantwortet. Somit konnte keine Klarheit über die Art der Datenübermittlung erlangt werden und auch nicht, ob Daten nach China oder in ein anderes Land außerhalb der EU übermittelt werden. Noyb weist darauf hin, dass dieses Verhalten einen Verstoß gegen Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung darstellt. Dieser Artikel gibt den Betroffenen das Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen, in diesem Fall den sechs chinesischen Unternehmen, Auskunft darüber zu verlangen, welche personenbezogenen Daten sie speichern und zu welchem Zweck sie verarbeitet werden. Sollten die Unternehmen wegen dieser Verstöße verurteilt werden, drohen Bußgelder in Höhe von bis zu vier Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. Im Falle von Xiaomi und Temu könnten Strafen bis zu 1,75 beziehungsweise 1,35 Milliarden Dollar fällig werden.
Chinesische Firmen zapfen europäische Daten ab
Chinesische Firmen sollen Nutzerdaten im großen Stil Richtung Peking schicken und dafür zur Rechenschaft gezogen werden. shutterstock.com – davidhirjak Auch im neuen Jahr 2025 geht Max Schrems unermüdlicher Kampf für Datenschutz weiter. Der Österreicher und seine Organisation „None of Your Business“ (noyb) hat Beschwerden gegen verschiedene chinesische Unternehmen in mehreren EU-Ländern eingereicht: TikTok in Griechenland Xiaomi in Griechenland SHEIN in Italien AliExpress in Belgien WeChat in den Niederlanden Temu in Österreich Diverse Verstöße gegen den Datenschutz Nach Ansicht von noyb verstoßen die chinesischen Unternehmen gegen Kapitel V der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere gegen die Artikel 44 (allgemeine Übermittlungsgrundsätze), 46 (fehlende Garantien) und 46 (1) (Versäumnis, angemessene Folgenabschätzungen durchzuführen). „Laut ihren Datenschutzerklärungen übermitteln AliExpress, SHEIN, TikTok und Xiaomi Daten nach China“, so noyb. „Temu und WeChat erwähnen Übertragungen in Drittländer. Gemäß der Unternehmensstruktur von Temu und WeChat schließt dies höchstwahrscheinlich China ein.“ Der Staat kann jederzeit mitlesen Noyb kritisiert, dass chinesische Behörden unbegrenzten Zugang zu Nutzerdaten verlangen und Unternehmen wie Xiaomi dies bestätigt haben. Die Firmen seien gesetzlich verpflichtet, diesen Forderungen nachzukommen. Zudem existiere in China keine unabhängige Datenschutzbehörde, die staatliche Überwachung kontrollieren könne. „In Anbetracht der Tatsache, dass China ein autoritärer Überwachungsstaat ist, ist es glasklar, dass China nicht das gleiche Maß an Datenschutz bietet wie die EU“, erklärte die Datenschutzanwältin von noyb, Kleanthi Sardeli. Bereits Schweigen ist verboten und teuer Nach Angaben der Datenschützer habe keines der Unternehmen auf Anfragen im Rahmen der Allgemeinen Datenschutzverordnung (GDPR) geantwortet. Somit konnte keine Klarheit über die Art der Datenübermittlung erlangt werden und auch nicht, ob Daten nach China oder in ein anderes Land außerhalb der EU übermittelt werden. Noyb weist darauf hin, dass dieses Verhalten einen Verstoß gegen Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung darstellt. Dieser Artikel gibt den Betroffenen das Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen, in diesem Fall den sechs chinesischen Unternehmen, Auskunft darüber zu verlangen, welche personenbezogenen Daten sie speichern und zu welchem Zweck sie verarbeitet werden. Sollten die Unternehmen wegen dieser Verstöße verurteilt werden, drohen Bußgelder in Höhe von bis zu vier Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. Im Falle von Xiaomi und Temu könnten Strafen bis zu 1,75 beziehungsweise 1,35 Milliarden Dollar fällig werden.
Chinesische Firmen zapfen europäische Daten ab Chinesische Firmen sollen Nutzerdaten im großen Stil Richtung Peking schicken und dafür zur Rechenschaft gezogen werden. shutterstock.com – davidhirjak Auch im neuen Jahr 2025 geht Max Schrems unermüdlicher Kampf für Datenschutz weiter. Der Österreicher und seine Organisation „None of Your Business“ (noyb) hat Beschwerden gegen verschiedene chinesische Unternehmen in mehreren EU-Ländern eingereicht: TikTok in Griechenland Xiaomi in Griechenland SHEIN in Italien AliExpress in Belgien WeChat in den Niederlanden Temu in Österreich Diverse Verstöße gegen den Datenschutz Nach Ansicht von noyb verstoßen die chinesischen Unternehmen gegen Kapitel V der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere gegen die Artikel 44 (allgemeine Übermittlungsgrundsätze), 46 (fehlende Garantien) und 46 (1) (Versäumnis, angemessene Folgenabschätzungen durchzuführen). „Laut ihren Datenschutzerklärungen übermitteln AliExpress, SHEIN, TikTok und Xiaomi Daten nach China“, so noyb. „Temu und WeChat erwähnen Übertragungen in Drittländer. Gemäß der Unternehmensstruktur von Temu und WeChat schließt dies höchstwahrscheinlich China ein.“ Der Staat kann jederzeit mitlesen Noyb kritisiert, dass chinesische Behörden unbegrenzten Zugang zu Nutzerdaten verlangen und Unternehmen wie Xiaomi dies bestätigt haben. Die Firmen seien gesetzlich verpflichtet, diesen Forderungen nachzukommen. Zudem existiere in China keine unabhängige Datenschutzbehörde, die staatliche Überwachung kontrollieren könne. „In Anbetracht der Tatsache, dass China ein autoritärer Überwachungsstaat ist, ist es glasklar, dass China nicht das gleiche Maß an Datenschutz bietet wie die EU“, erklärte die Datenschutzanwältin von noyb, Kleanthi Sardeli. Bereits Schweigen ist verboten und teuer Nach Angaben der Datenschützer habe keines der Unternehmen auf Anfragen im Rahmen der Allgemeinen Datenschutzverordnung (GDPR) geantwortet. Somit konnte keine Klarheit über die Art der Datenübermittlung erlangt werden und auch nicht, ob Daten nach China oder in ein anderes Land außerhalb der EU übermittelt werden. Noyb weist darauf hin, dass dieses Verhalten einen Verstoß gegen Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung darstellt. Dieser Artikel gibt den Betroffenen das Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen, in diesem Fall den sechs chinesischen Unternehmen, Auskunft darüber zu verlangen, welche personenbezogenen Daten sie speichern und zu welchem Zweck sie verarbeitet werden. Sollten die Unternehmen wegen dieser Verstöße verurteilt werden, drohen Bußgelder in Höhe von bis zu vier Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. Im Falle von Xiaomi und Temu könnten Strafen bis zu 1,75 beziehungsweise 1,35 Milliarden Dollar fällig werden.